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Hinweise Zum Betrieb Einer Heizungsanlage; Installation Und Genehmigung; Meldepflicht Als Brennwertanlage; Aufstellungsort - Froling PE1c Pellet Bedienungsanleitung

Pellets-brennwertkessel
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3 Hinweise zum Betrieb einer Heizungsanlage

3.1 Installation und Genehmigung

Normenhinweis

3.1.1 Meldepflicht als Brennwertanlage

3.2 Aufstellungsort

B1590522_de | Bedienungsanleitung Pellets-Brennwertkessel PE1c Pellet (ESP)
Es ist generell untersagt, Umbauarbeiten an der Anlage durchzuführen und
sicherheitstechnische Ausrüstungen zu ändern oder unwirksam zu machen.
Neben der Bedienungsanleitung und der im Verwenderland geltenden verbindlichen
Vorschriften hinsichtlich Aufstellung und Betrieb der Anlage sind auch die feuer-,
baupolizeilichen und elektrotechnischen Auflagen zu beachten!
Der Kessel ist in einer geschlossenen Heizungsanlage zu betreiben. Der Installation
liegen folgende Normen zugrunde:
EN 12828 - Heizungsanlagen in Gebäuden
WICHTIG: Jede Heizungsanlage muss genehmigt werden!
Die Errichtung oder der Umbau einer Heizungsanlage ist an die Aufsichtsbehörde
(Überwachungsstelle) zu melden und durch die Baubehörde zu genehmigen:
Österreich: bei Baubehörde der Gemeinde / des Magistrates melden
Deutschland: dem Kaminkehrer/Schornsteinfeger/der Baubehörde melden
Eine Brennwertanlage mit Kondensateinleitung ist bei der regional zuständigen Behörde
zu melden (z.B. Abwasserverband in Österreich).
Anforderungen an den Untergrund:
▪ Eben, sauber und trocken
▪ Nicht brennbar und ausreichend tragfähig
Bedingungen am Aufstellungsort:
▪ Frostsicher
▪ Ausreichend beleuchtet
▪ Keine explosionsfähige Atmosphäre z. B. durch brennbare Stoffe,
Halogenwasserstoffe, Reinigungs- oder Betriebsmittel
▪ Einsatz über 2000 Meter Seehöhe nur nach Rücksprache mit Hersteller
▪ Schutz der Anlage vor Verbiss und Einnisten von Tieren (z. B. Nagern)
▪ Keine entzündlichen Materialien in Umgebung der Anlage
Hinweise zum Betrieb einer Heizungsanlage | 3
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