Die im Display angezeigte Ladeeinrichtungsnutzungsdauer muss mit der mit einem elektronischen Zeitmesser
gemessenen Zeit auf 1 % genau übereinstimmen. Zum Anschluss eines elektronischen Zeitmessers verfügt das
Zusatzmodul im geöffneten Zustand über einen Prüfausgang.
Die Rechnungskontrolle wird wie folgt prüfend durchgeführt:
Unter Heranziehung des beim ersten Prozess angefertigten Fotos:
Eingabe des Startzählerstandes und des Endzählerstandes → Im Display erscheinen alle zu dem
Geschäftsvorgang gehörenden eichrechtlich relevanten Messergebnisse.
Prüfung der Messschaltkoordination
Zwischen den durchzuführenden Ladevorgängen muss die unter Punkt 4 beschriebene richtige
Messschaltkoordination geprüft werden. Dazu müssen die Endzählerstände mit den darauffolgenden
Startzählerständen zwischen den durchgeführten Ladeprozessen abgeglichen werden.
Somit gibt es folgende Hauptschritte bei der Prüfung:
1.
Ladeprozess 1: Durchführung eines Ladevorgangs mit angeschlossener elektrischer Prüflast am
Fahrzeugsimulator, Authentifizierung mit RFID-Transponder/ -karte.
2.
Ladeprozess 2: Durchführung eines Ladevorgangs ohne angeschlossene elektrische Prüflast am
Fahrzeugsimulator (Leerlauf), Authentifizierung mit RFID-Transponder/ -karte. Dieser Ladeprozess soll
zeitnah abgeschlossen werden.
3.
Ladeprozess 3: Durchführung eines Ladevorgangs mit angeschlossener elektrischer Prüflast am
Fahrzeugsimulator, Authentifizierung mit RFID-Transponder/ -karte.
4.
Vergleich der Endzählerstände mit den darauffolgenden Startzählerständen zwischen den
durchgeführten Ladeprozessen. Zwischen diesen Zählerständen darf keine Differenz auftreten.
Beim diesem Vergleich der Zählerstände muss folgendes Verhalten berücksichtigt werden:
Werden die Werte des Elektrizitätszählers durch die Kompensation des SAM reduziert, besteht am Ende eines
Ladevorgangs eine Abweichung zwischen der Gesamtenergie des Elektrizitätszählers und der Anzeige des SAM.
Wird anschließend ein neuer Ladevorgang gestartet, wird der aktuelle Zählerstand als Startwert verwendet, so
dass zwischen diesem am SAM angezeigten Startwert und dem am SAM angezeigten Endwert des vorherigen
Ladevorgangs ein Unterschied bestehen kann.
Aus diesem Grund müssen im Falle einer Kompensation die Registerwerte über das Softwaretool des
Herstellers herangezogen werden. Hier können auch die unkompensierten Registerstände für den Vergleich
ausgelesen werden.
Die Vorgehensweisen für die Prüfungen sind in weiteren Einzelheiten in der Betriebsanleitung beschrieben, die
sich in dem ZIP-Ordner [A].zip befindet.
6.4.2 Unterlagen für die Prüfung
Neben dieser Anlage zum Zertifikat sind für die Prüfungen die in der BMP, Abschnitt 1.6, unter den Nummern 1
genannten Dokumente heranzuziehen.
6.4.3 Spezielle Prüfeinrichtungen oder Prüfsoftware
Zur Prüfung der von dieser BMP abgedeckten 6.8-Geräte sind erforderlich:
1.
Eine ein Elektrofahrzeug simulierende elektrische Prüflast, mit der mit mindestens zwei
unterschiedlichen Phasenanzahlen Energie aus der Ladeeinrichtung entnommen werden kann.
2.
Ein Kabeladapter, der an den Abgabepunkt der Ladesäule gesteckt wird und ein Elektrofahrzeug
simuliert.
3.
Ein Normalleistungsmessgerät, das zwischen den unter Nummer 2 genannten Adapter und die unter
Nummer 1 genannte Prüflast geschaltet wird. Das Normalleistungsmessgerät muss im Sinne von § 47
MessEG metrologisch rückgeführt sein.
4.
Kalibrierte Referenz-Stoppuhr
5.
Identifizierungsmittel, um an der Ladeeinrichtung einen Ladevorgang initiieren zu können.
2021-10
SAM Solo | 02
39