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Anhang; Ce-Zeichen; Konformitätserklärungen; Hinweise Für Die Entsorgung - Aastra 6771 Bedienungsanleitung

Telefone an den kommunikationssystemen opencom 100 und aastra 800
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Anhang

7.
Anhang
7.1

CE-Zeichen

Das CE-Zeichen auf dem Produkt bestätigt seine Konformität zu den technischen
Richtlinien zur Benutzersicherheit und elektromagnetischen Verträglichkeit, gültig
zum Zeitpunkt der Zulassung.
7.2
Konformitätserklärungen
Das Aastra 6771 (OpenPhone 71), das Aastra 6773 (OpenPhone 73), das
Aastra 6775 (OpenPhone 75) (mit Tastenerweiterungen) und die IP-Varianten
Aastra 6773ip (OpenPhone 73 IP) und Aastra 6775ip (OpenPhone 75 IP) sind
konform mit den Anforderungen der EU-Richtlinie 99/5/EC. Die
Konformitätserklärungen sind im Internet einzusehen unter http://www.aastra.de
oder http://www.aastra.com.
7.3
Hinweise für die Entsorgung
Zur Vermeidung möglicher Auswirkungen der bei der Entsorgung von Elektro-
und Elektronikgeräten enthaltenen gefährlichen Stoffe auf die Umwelt und die
menschliche Gesundheit wurden die Richtlinien des Europäischen Parlamentes
und des Rates
Richtlinie 2002/96/EG „Elektro- und Elektronik-Altgeräte" und
Richtlinie 2002/95/EG „Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten"
in allen Ländern der EU national gesetzlich geregelt.
Die Gesetzgebung bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro-
und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche
Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu
beseitigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus
Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern.
144
CE-Zeichen

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