Bei Sonderausstattungen (Schiebedach, Anhängerkupplung usw.) erhöht sich das Leergewicht und verringert sich folglich die Zuladung im Rahmen der max.
zulässigen Lasten.
(**)
Ladungen, die nicht überschritten werden dürfen. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass das Ladegut im Gepäckraum und/oder auf der Ladefläche unter
Berücksichtigung des maximal zulässigen Gesamtgewichts verteilt wird.
(***) Die höchstzulässige kombinierte Nutzlast darf nie überschritten werden: die maximale Anhängelast ist nur erlaubt, wenn damit die höchstzulässige kombinierte