Sicherheitshinweise
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Handlungsbedingte Informationen.
2.2
Allgemeine Sicherheitshinweise
Die Maschine darf nur von Personen genutzt werden, die mit der Funktion und den Gefahren
der Maschine sowie mit der Betriebsanleitung vertraut sind.
▪ Der Betreiber hat sein Personal entsprechend zu unterweisen.
Die Maschine nur bei standsicherer Aufstellung in Betrieb nehmen.
Mindestalter der Bedienperson: 18 Jahre.
Es darf immer nur eine Person an der Maschine arbeiten!
Achten Sie darauf, dass ihr Arbeitsplatz ausreichend beleuchtet ist, da eine schlechte
Beleuchtung die Verletzungsgefahr entscheidend erhöhen kann!
Arbeiten Sie nie ohne Schutzvorrichtungen.
Instandsetzungs-, Einrichtungs-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten nur bei
abgeschalteten Antrieb und stillstehenden Werkzeug vornehmen!
Die Maschine nie unbeaufsichtigt laufen lassen.
Bei Umstellungsarbeiten muss der Antrieb der Maschine abgestellt werden.
Verwenden Sie nur original - POSCH - Ersatzteile.
Es dürfen keine Veränderungen oder Manipulationen an der Maschine vorgenommen
werden!
Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt
werden!
Niemals fehlerhafte Anschlussleitungen verwenden.
Maschinen mit elektrischem Antrieb dürfen nicht bei Regen in Betrieb genommen werden,
da es zu einem Defekt des Schalters bzw. des E-Motors kommen könnte!
Maschinen mit Aufsteckpumpe (Type PZ):
Bei Stillstand der Maschine das Getriebe immer auf den Zapfen der Dreipunktaufhängung
stecken und mit der Kette sichern.
2.3
Sicherheitshinweise für Holzspalter
Das Holz während des Spaltens nicht mit der Hand halten.
Nicht unter das Spaltwerkzeug greifen, Holz immer seitlich anfassen.
Die Maschine nur im Freien verwenden!
Beim Arbeiten sind Schutzschuhe und enganliegende Kleidung zu tragen!
Spalten Sie niemals schräg geschnittenes Holz!
Den Arbeitsbereich von Spänen und Holzresten freihalten.
Vor dem Entfernen festgeklemmter Holzstücke den Antrieb abstellen.
Max. Holzlänge 10 - 110 cm
Beim Transport und bei Stillstand der Maschine das Spaltwerkzeug immer ganz einfahren.
Der Betriebsdruck der Hydraulikanlage darf maximal 225 bar betragen!
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