EG-Konformitätserklärung
Hiermit erklären wir, dass die nachfolgend bezeichnete Maschine aufgrund ihrer
Konzipierung und Bauart den einschlägigen, grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht.
Des weiteren entspricht die Maschine der EG-Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG und
der EG-Richtlinie Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG.
Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung der Maschine verliert diese Erklärung ihre
Gültigkeit.
Holzspalter - HydroCombi 18
Artikel-Nr.:
M6190 , M6192 , M6194 , M6196 , M6198
Serien-Nr.:
ab 1001001A
Zur Umsetzung der in den EG-Richtlinien genannten Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen wurden folgende Normen herangezogen:
▪ EN ISO 12100-1/-2 Allgemeine Gestaltungsleitsätze
▪ EN 4254-1 Landmaschinen, generelle Anforderungen
▪ EN 13857 Sicherheitsabstände - obere und untere Gliedmaßen
▪ EN 349 Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
▪ EN 60204-1 Elektrische Ausrüstung von Maschinen
▪ EN 609-1 Sicherheit von Holzspaltmaschinen
▪ EN 574 Zweihandschaltung
▪ EN 982 Sicherheitstechnische Anforderungen - Hydraulik
Es ist durch interne Maßnahmen sichergestellt, dass die Seriengeräte immer den
Anforderungen der aktuellen EG-Richtlinien und den angewandten Normen entsprechen.
Folgend, der Name und die Anschrift der Person, die obige EG-Konformitätserklärung
unterzeichnet und bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen.
Leibnitz, am 05.01.2010
Ing. Johann Tinnacher
Geschäftsführer
EG-Konformitätserklärung
Posch
Gesellschaft m. b. H.
Paul-Anton-Keller-Straße 40
A-8430 Leibnitz
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