von Bedienungsfehlern, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs
oder Benutzung von Zubehör, welches nicht von Westermann
GmbH & Co. KG freigegeben ist, entstanden, können nicht als
Gewährleistung anerkannt werden.
6. Es ist sicherzustellen, dass nur original Westermann-Ersatzteile
und Westermann-Zubehör verwendet werden, die beim Wester-
mann-Fachhändler bezogen werden können. Wurden andere als
original Westermann-Ersatzteile oder Westermann-Zubehör ver-
wendet, sind Folgeschäden und erhöhte Unfallgefahr nicht aus-
zuschließen. Diese Folgeschäden unterliegen nicht dem Gewähr-
leistungsanspruch.
7. Ab 01.01.2002 sind ausschließlich Westermann-Gewährleis-
tungsanträge zu verwenden. Die Gewährleistungsanträge können
nur korrekt und vollständig ausgefüllt bearbeitet werden. Diese In-
formationen sind zwingend notwendig, Ausnahmen können nicht
akzeptiert werden. Gewährleistungsanträge ohne die geforderten
Angaben können nicht bearbeitet werden und werden zur Vervoll-
ständigung der fehlenden Angaben unbearbeitet zurückgesandt.
8. Der Westermann-Maschinen- und Gewährleistungspass (Ge-
währleistungsdokument) ist nach Verkauf des Produkts innerhalb
von 4 Wochen vollständig mit den Daten des Endkunden, der Be-
stätigung des Endkunden per Unterschrift, sowie der Angabe der
Nutzung (privat/gewerblich/beruflich) an den Westermann-Kun-
dendienst einzusenden.
9. Die Gewährleistungszeit für original Westermann-Ersatzteile be-
trägt, bei nachgewiesenem Einbau durch einen Westermann-
Fachhändler, 1 Jahr (für Verschleißteile gilt die Einschränkung
unter Punkt 3). Bei Gewährleistungsanträgen, die sich auf Ersatz-
teillieferungen oder Garantiereparaturen beziehen, bitten wir Sie,
die betreffenden Teile 2 Monate lang nach Eingang des Garan-
tieantrages auf Abruf bereitzuhalten. Wir werden gegebenenfalls
das betreffende Teil zur Prüfung einfordern.
10. Die Bestellung von benötigten Ersatzteilen für Gewährleistungs-
zwecke kann aus logistischen Gründen ab dem 01.01.2002 nur
Bedienungsanleitung
Optimal 1600 / 2300
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