6. Gewährleistungsrichtlinien
Die nachfolgenden Richtlinien sind ab dem 01.01.2002 für die Wes-
termann Gewährleistungsabwicklung gültig.
1. Bei Nutzung von Westermann-Produkten im Verbrauchsgüter-
bereich (Privatnutzung), die über den Westermann-Fachhandel
verkauft wurden, beträgt die Gewährleistungszeit ab dem Ver-
kaufsdatum an den Endkunden 2 Jahre. Bei Nutzung von Wes-
termann-Produkten im Investitionsgüterbereich (gewerblich/be-
ruflich), die über den Westermann-Fachhandel verkauft wurden,
beträgt die Gewährleistungszeit ab dem Verkaufsdatum an den
Endkunden 1 Jahr.
2. Es ist mit uns sofortige Rücksprache zu halten, wenn ein Defekt
am Gerät vorliegt, da sonst bei Selbstreparatur die Gewährleis-
tung erlischt! Die Gewährleistung umfasst Mängel, die sich auf
Material und/oder Herstellerfehler zurückführen lassen. Alle auf-
tretenden Fehler, welche durch einen Westermann-Produkt- oder
Produktionsmangel während der Gewährleistungszeit entstehen,
werden anerkannt und durch eine Reparatur oder Ersatzlieferung
von Teilen über einen Westermann-Fachhändler behoben.
3. Ausgenommen hiervon sind Verschleißteile wie Bowdenzüge,
Starterseil, Keilriemen, Lager, Kupplungslamellen, Reifen, Luft-
filter, Zündkerzen, Kraftstofffilter, Ölfilter, Kehrbürsten, Gummilip-
pen, Batterien, etc. sofern sich bei diesen nicht eindeutige Mate-
rialfehler nachweisen lassen.
4. Der Gewährleistungsanspruch ist bei mangelhafter Wartung und
Pflege generell ausgeschlossen. Eine regelmäßige Wartung und
Reinigung des Produktes nach Angaben in der Westermann-Be-
dienungsanleitung ist unabdingbar. Schäden aufgrund nicht sach-
gemäß durchgeführter Wartungs- und Reinigungsarbeiten kön-
nen nicht als Garantie anerkannt werden.
5. Die Bedienungsanleitung für das jeweilige Produkt sowie Sicher-
heitshinweise müssen beachtet werden. Schäden, die aufgrund
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Bedienungsanleitung
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