2.3 Gefahr bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Ge-
fährdung für Personen als auch für Umwelt und Maschine zur Folge
haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann zum Ver-
lust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im Einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefähr-
dung nach sich ziehen.
•
Gefährdung von Personen durch nicht abgesicherte Arbeitsberei-
che
•
Versagen wichtiger Funktionen der Maschine
•
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instand-
haltung
•
Gefährdung von Personen durch mechanische und chemische
Einwirkungen
•
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von Hydrauliköl
2.4 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise,
die bestehenden nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie
eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvor-schriften
des Betreibers sind zu beachten.
Die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen
Berufsgenossenschaften sind bindend.
Die Sicherheitshinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten.
Beim Verkehr auf öffentlichen Straßen müssen die jeweiligen gesetz-
lichen Vorschriften (in der Bundesrepublik Deutschland die StVZO
und StVO) eingehalten werden. Weiterhin sind die zulässigen Achs-
lasten des jeweiligen Fahrzeugherstellers zu beachten.
Bedienungsanleitung
Optimal 1600 / 2300
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