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Bornack BOOT Gebrauchsanleitung Seite 14

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R EINIGUNG
.
• Feuchte PSA luftig, nicht an künstlichen Wär-
mequellen trocknen. Metallkomponenten mit
Tuch trockenreiben.
• Verschmutzte textile Komponenten (Auffang-
gurt, Seile, etc.) mit lauwarmen Wasser und
wenig Feinwaschmittel reinigen. Danach aus-
giebig klar spülen und an der Luft trocknen
lassen. Andere Reinigungsmittel sind nicht
gestattet!
• Falls eine Desinfektion erforderlich ist, bitte
an die E-Mail-Hotline wenden:
info@bornack.de
• Nach Kontakt mit Salzwasser die PSA so lange
nass halten, bis großzügig mit destilliertem
Wasser gespült werden kann.
LEBENSDAUER / ABLEGEREIFE
Für den Einsatz des BOOT gilt folgende Empfeh-
lung:
Maximale Benutzungsdauer ab dem ersten
Einsatz: 8 Jahre
Bei idealen Lagerbedingungen und jährlicher
Inspektion darf das Produkt vor dem ersten Ein-
statz zusätzlich bis zu 3 Jahre gelagert werden,
ohne die angegebene maximale Benutzungs-
dauer zu verkürzen. Jedes weitere Jahr der Lage-
rung verkürzt die anschließende maximal zu-
lässige Benutzungsdauer um 1 Jahr.
Metallteile unterliegen keiner altersbedingter
Lebensdauer oder Ablegereife. Die Entschei-
dung trifft der Sachkundige mit seinem techi-
schen Sachverstand und auf der Basis des aktu-
ellen Normenstandes.
SONSTIGES
Verlängerung der Benutzungsdauer durch re-
gelmäßige Sachkundeprüfungen und Tausch
von altersbedingten Verschleißteilen (z. B. Alte-
rung textiler Komponenten) möglich.
Intensive Nutzung und/oder extreme Einsatz-
bedingungen wie scharfe Kanten, chemische
Einflüsse, UV-Strahlung etc. führen aus Sicher-
heitsgründen zu einer reduzierten Benutzungs-
dauer. Der Unternehmer hat dies in der Gefähr-
d u n g s a n a l y s e d e s A r b e i t s p l a t z e s z u
berücksichtigen.
Der Unternehmer hat durch die Dokumentati-
on der ersten Inbetriebnahme in der Prüfkarte
die Einhaltung der maximalen Fristen sicherzu-
stellen.
Die Prüfkarte am Ende dieser Gebrauchsanlei-
tung ist bei der regelmäßigen Sachkundeprü-
fung vorzulegen und muss vom Hersteller oder
einem vom Hersteller in die Revision des Gerä-
tes eingewiesenen Sachkundigen mit entspre-
chendem Zertifikat ausgefüllt werden.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie
im Internet: www.bornack.de
REPARATUR
• Reparaturen dürfen aus Haftungsgründen nur
von BORNACK oder einer von BORNACK
schriftlich autorisierten Vertragswerkstatt
vorgenommen werden.
• Es dürfen nur Original-Ersatzteile vom Her-
steller eingesetzt werden.
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