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Anforderungen an Aufstellort
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WARNUNG!
Gefährdung durch einen Gefahrstoff!
Mögliche Folge: Tod oder schwerste Verletzungen.
Beachten Sie beim Umgang mit Gefahrstoffen,
dass die aktuellen Sicherheitsdatenblätter der
Gefahrstoff-Hersteller vorliegen. Die notwendigen
Maßnahmen ergeben sich aus dem Inhalt des
Sicherheitsdatenblatts. Da aufgrund neuer
Erkenntnisse das Gefährdungspotenzial eines
Stoffes jederzeit neu bewertet werden kann, ist
das Sicherheitsdatenblatt regelmäßig zu über‐
prüfen und bei Bedarf zu ersetzen.
Für das Vorhandensein und den aktuellen Stand
des Sicherheitsdatenblatts und die damit verbun‐
dene Erstellung der Gefährdungsbeurteilung der
betroffenen Arbeitsplätze ist der Anlagenbetreiber
verantwortlich.
Der Betreiber muss am Aufstellort der Anlage z. B. folgendes zur
Verfügung stellen:
1 - Wasseranschluss mit Augendusche
1 - Wasseranschluss für deionisiertes Wasser (Verdünnungs‐
wasser und Spülwasser)
2 - Netzsteckdosen für die beiden Dosierpumpen
1 - bauseits erstellte, dichte Wanne um den Aufstellort herum, die
für Hydrazin geeignet ist, oder eine Auffangwanne - siehe
Kapitel "Zubehör".
Folgende Parameter dienen dem Betreiber der Anlage als Richt‐
linie, je nach Aufstellort können andere oder ergänzende Maß‐
nahmen notwendig sein:
Der Aufstellort muss in einem geschlossenen, aber gut durch‐
n
lüfteten Raum liegen.
Der Platz für die Hydrazin-Anlage muss vor Sonne geschützt,
n
frostsicher und gut belüftet sein.
Die Abluft muss sich steigend ins Freie oder in eine Entlüftung
n
leiten lassen.
Es muss möglich sein, den Spüladapter zu befestigen.
n
Es muss eine waagrechte, ebene, tragfähige und stabile
n
Fläche zum Aufstellen vorhanden sein.
Es muss möglich sein, die Anlage so zu befestigen, dass die
n
Anlage nicht kippen kann.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Anlage nicht
n
mechanisch beschädigt werden kann, z. B. durch innerbetrieb‐
lichen Fahrzeugverkehr. Eventuell einen Rammschutz mon‐
tieren.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Anlage nicht über‐
n
flutet werden kann.