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Technische Daten; Eu-Konformitätserklärung; Hersteller-Garantieerklärung (Europäische Union) - Truma Mover XT Gebrauchsanweisung, Einbauanweisung

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Technische Daten

Betriebsspannung
12 V DC
Stromaufnahme
durchschnittlich ca. 28 A maximal 150 A
Ruhestromaufnahme
< 80 mA (eingestecktem Stecker/Adapter)
< 150 µA (ausgestecktem Stecker/Adapter)
Funk-Frequenz
Klasse 2, 868 MHz
Geschwindigkeit
ca. 17 cm pro Sekunde (abhängig von Gewicht und Steigung)
Gewicht
ca. 28 kg
Sicherung Plusleitung
150 A
Einsatzbereich Mover XT
einachsige Wohnanhänger mit einem Gesamtgewicht
bis zu 2300 kg
Einsatzbereich Mover XT2
Zweiachsige Wohnanhänger mit einem Gesamtgewicht
bis zu 2400 kg
Technische Änderungen vorbehalten!
EU-Konformitätserklärung
Produkt
Funktion:
Rangierhilfe
Typ:
Mover XT
Ausführung: XT, XT2, XT L, XT4, HR XT, HR XT2, HR XT L, HR XT4
Hersteller
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Wernher-von-Braun-Str. 12,
85640 Putzbrunn, Deutschland
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konfor-
mitätserklärung trägt der Hersteller.
Das Produkt erfüllt die einschlägigen Harmonisierungs-
rechtsvorschriften der Union:
Richtlinie
2014/53/EU
UN ECE R10
Folgende (harmonisierten) Normen und andere techni-
sche Spezifikationen wurden zugrunde gelegt:
EN 300 220-1 V3.1.1; EN 300 220-2 V3.1.1
EN 301 489-1 V1.9.2; EN 301 489-3 V1.6.1
EN 60950-1:2006/A2:2013
Das KBA, 24932 Flensburg, Deutschland hat folgende
Typgenehmigung(en) erteilt: E1 10R-04 6968
Unterzeichnet für und im Namen von:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Frank Oster
Geschäftsführung
8
All manuals and user guides at all-guides.com
Funkanlagen
Elektromagnetische Verträglich-
keit von Kraftfahrzeugen
Putzbrunn, 22.06.2017
Hersteller-Garantieerklärung
(Europäische Union)
1. Umfang der Herstellergarantie
Truma gewährt als Hersteller des Gerätes dem Verbraucher
eine Garantie, die etwaige Material- und/oder Fertigungsfehler
des Gerätes abdeckt.
Diese Garantie gilt in den Mitgliedsstaaten der europäischen
Union sowie in den Ländern Island, Norwegen, Schweiz und
Türkei. Verbraucher ist die natürliche Person, die als erstes das
Gerät vom Hersteller, OEM oder Fachhändler erworben hat
und es nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbstän-
digen beruflichen Tätigkeit weiterveräußert oder bei Dritten
installiert.
Die Herstellergarantie gilt für die oben genannten Mängel, die
innerhalb der ersten 24 Monate seit Abschluss des Kaufver-
trages zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher eintre-
ten. Der Hersteller oder ein autorisierter Servicepartner wird
solche Mängel durch Nacherfüllung, das heißt nach seiner
Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, beseitigen.
Defekte Teile gehen in das Eigentum des Herstellers bzw. des
autorisierten Servicepartners über. Sofern das Gerät zum Zeit-
punkt der Mangelanzeige nicht mehr hergestellt wird, kann
der Hersteller im Fall einer Ersatzlieferung auch ein ähnliches
Produkt liefern.
Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garantiefrist hin-
sichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile nicht von
neuem, sondern die alte Frist läuft für das Gerät weiter. Zur
Durchführung von Garantiearbeiten sind nur der Hersteller
selbst oder ein autorisierter Servicepartner berechtigt. Die im
Garantiefall anfallenden Kosten werden direkt zwischen dem
autorisierten Servicepartner und dem Hersteller abgerechnet.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) sowie Anfahrtskosten des autorisierten
Servicepartners oder Herstellers können nicht als Garantieleis-
tung anerkannt werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz-
ansprüche des Verbrauchers oder Dritter, sind ausgeschlos-
sen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt.
Die geltenden gesetzlichen Sachmängelansprüche des Ver-
brauchers gegenüber dem Verkäufer im jeweiligen Erwerbs-
land bleiben durch die freiwillige Garantie des Herstellers
unberührt. In einzelnen Ländern kann es Garantien geben,
die durch die jeweiligen Fachhändler (Vertragshändler, Truma
Partner) ausgesprochen werden. Diese kann der Verbraucher
direkt über seinen Fachhändler, bei dem er das Gerät gekauft
hat, abwickeln. Es gelten die Garantiebedingungen des Lan-
des, in dem der Ersterwerb des Gerätes durch den Verbrau-
cher erfolgt ist.
2. Ausschluss der Garantie
Der Garantieanspruch besteht nicht:
– infolge unsachgemäßer, ungeeigneter, fehlerhafter, nach-
lässiger oder nichtbestimmungsgemäßer Verwendung des
Geräts,
– infolge unsachgemäßer Installation, Montage oder
Inbetriebnahme entgegen der Gebrauchs- und
Einbauanweisung,
– infolge unsachgemäßem Betrieb oder Bedienung entgegen
der Gebrauchs- und Einbauanweisung, insbesondere bei
Missachtung von Wartungs-, Pflege- und Warnhinweisen,
– wenn Installationen, Reparaturen oder Eingriffe von nicht
autorisierten Partnern durchgeführt werden,
– für Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und bei
natürlicher Abnutzung,

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