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Sicherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung; Sorgfaltspflicht Des Betreibers - GEA VP8002 Betriebsanleitung / Montageanleitung

Steuergerät für herdenmanagement-prozesse
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Sicherheit

Sorgfaltspflicht des Betreibers

2
Sicherheit
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das beschriebene Produkt ist zum Einsatz in landwirtschaftlichen (meist
milcherzeugenden) Betrieben konzipiert.
Das Steuergerät VP8002 ist dazu bestimmt, folgende Prozesse in einem
Melkbetrieb zu steuern:
● Tiererkennung im Melkstand
● Tierselektion (AutoSelect - Ethernet)
● System zur Brunsterkennung und Gesundheitsüberwachung (CowScout)
● Prozesssteuerung beim Herdenmanagementsystem DairyNetBox
Alle hier nicht aufgeführten Verwendungsarten sind nicht bestimmungsgemäß und
gelten daher als sachwidrige Verwendung!
Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller/Lieferant nicht. Das Risiko
trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten der
Anleitung und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen.
● Der Hersteller macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ausschließlich
Originalteile und Original-Zubehör auf das Produkt abgestimmt, geprüft und
freigegeben sind.
● Der Einbau oder die Verwendung von Fremdprodukten kann vorgegebene
Eigenschaften der Originalteile negativ beeinflussen und zu Gefährdung von
Mensch und Tier führen.
● Für Schäden an Mensch, Tier und Produkt, die durch die Verwendung von
Fremdprodukten entstehen, ist jede Haftung des Herstellers ausgeschlossen.
2.2
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Die Konstruktion und Herstellung des Produktes erfolgte unter Berücksichtigung
einer Gefährdungsanalyse und nach sorgfältiger Auswahl der einzuhaltenden
harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen. Somit ist ein
Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden,
wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der
Sorgfaltspflicht des Betreibers, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung
zu kontrollieren.
(Zum Beispiel abgestimmte Betriebsanweisungen erstellen)
Der Betreiber muss Folgendes sicherstellen:
● Die Anleitung muss stets in leserlichem Zustand und vollständig am Einsatzort
des Produktes zur Verfügung stehen.
● Alle Personen, die Tätigkeiten am Produkt ausführen, müssen die Anleitung
jederzeit einsehen können.
● Die Anweisungen des Kapitels "Allgemeine Sicherheitshinweise und Gefahren"
müssen beachtet werden.
● Die gesetzlichen Vorschriften müssen eingehalten werden.
● Das Produkt darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
● Das Produkt darf nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben
werden. Besonders die Sicherheitseinrichtungen müssen regelmäßig auf ihre
Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
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7160-9000-560
01. Dezember 2020

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