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MHG GE 1.100H Anleitung Zur Montage, Inbetriebnahme Und Wartung Für Heizungsfachkräfte Seite 7

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GE 1.100 H
2.1.3 Zusätzliche Normen / Vorschriften für
Österreich
In Österreich sind bei der Installation die örtlichen Bauvor-
schriften sowie die ÖVGW-Vorschriften einzuhalten. Ferner
sind gem. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz die län-
derspezifischen Verordnungen und Gesetze über Maß-
nahmen zur Luftreinhaltung hinsichtlich Heizungsanlagen
einzuhalten.
Normen
Flüssiggase für Brennzwecke - Propan,
ÖNORM
Propen, Butan, Buten und deren Gemi-
1301
sche – Anforderungen und Prüfung
Geschlossene Wasserheizungen; Sicher-
ÖNORM
heits-, Ausführungs- und Prüfbestimmun-
B 8131
gen
Heizungsanlagen - Anforderungen an die
ÖNORM
Bau- und Sicherheitstechnik sowie an den
H 5170
Brand- und Umweltschutz
Wärmeträger für haustechnische Anlagen -
ÖNORM
Teil 1: Verhütung von Schäden durch Kor-
H 5195-1
rosion und Steinbildung in geschlossenen
Warmwasser-Heizungsanlagen
Heizkessel mit Betriebstemperatur bis
ÖNORM
100°C - Begriffe, Anforderungen,
M 7550
Prüfungen, Kennzeichnungen
Gasanlagen sind grundsätzlich nach den ÖVGW-
Richtlinien zu erstellen, insbesondere nach den nachste-
hend aufgeführten:
Richtlinien
Technische Richtlinie für Errichtung, Ände-
ÖVGW G1
rung, Betrieb und Instandhaltung von Nie-
Teile 1 bis 5
derdruck-Gasanlagen
Technische Regeln Flüssiggas
ÖVGW G 2
(ÖVGW TR-Flüssiggas)
Gasanlagen für Gewerbe und Industrie -
ÖVGW G 3
Allgemeine sicherheitstechnische
Anforderungen
Aufstellung von Gasgeräten über 50 kW -
Besondere Bedingungen für die Aufstel-
ÖVGW G 4
lung von Gasgeräten für Heizung und
Warmwasserbereitung mit einer Gesamt-
nennwärmebelastung > 50 kW
Sicherheitstechnische Überprüfung von
ÖVGW G 10
Gas-Innenanlagen
Rohrweitenberechnung - Dimensionierung
ÖVGW G 11
von Gas-Rohrleitungen mit Betriebs-
drücken <= 5 bar
ÖVGW G31 Erdgas in Österreich
Errichtung und Betrieb von Gasver-
ÖVGW G 40
brauchseinrichtungen mit Gebläse-
brennern
Titel
Titel
Normen und Vorschriften
2.1.4 Zusätzliche Normen / Vorschriften für
die Schweiz
Die Montage und Inbetriebnahme dürfen nur durch ein zu-
gelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Arbeiten an
elektrischen Bauteilen dürfen nur von einem konzessionier-
ten Elektro-Installateur vorgenommen werden.
Die gesetzlichen Normen und Vorschriften zur Öl-/Gas-
bzw. Elektroinstallation sind einzuhalten, insbesondere:
Verordnungen / Richtlinien von
BAFU
Bundesamt für Umwelt
Gebäude
Verband der Heizungs-, Lüftungs- und
Klima
Klimatechnikbranche
Schweiz
KFU
Tankanlagen
Konferenz der Vorsteher der Umweltschutz-
KVU
ämter der Schweiz
LRV
Schweizerische Luftreinhalteverordnung
Schweizerischer Verband für Elektro-,
SEV
Energie- und Informationstechnik
Schweizerische Kamin und Abgasanlagen
SKAV
Vereinigung
SKMV
Schweizerischen Kaminfegermeister Verband
Schweizerischer Verein des Gas und
SVGW
Wasserfaches
Schweizerischer Verein von Wärme- und
SWKI
Klima-Ingenieuren
VKF
Verein Kantonaler Feuerversicherungen
Merkblätter GebäudeKlima Schweiz (GKS)
siehe Publikationen unter
www.gebaudeklima-schweiz.ch
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