FERRO 100 II Teil 2 Übersicht – Bedienung – Ersatzteillisten
Prüfung
2 Prüfung
2.1 Prüfung durch Maschinenführer
3 Wiederkehrende Prüfung
Unter dieser Rubrik, sind Prüfvorschläge für die jährliche Sachkundigenprüfung nach BGR 183 für die
FERRO 100 II hinterlegt.
https://www.pft.net/de/service/downloads/index.php?t=0&p=12&s=0&q=
4 Zubehör
Empfohlenes Zubehör/Ausrüstung siehe PFT Maschinen- und Gerätekatalog oder unter
6
Vor Beginn jeder Arbeitsschicht hat der Maschinenführer die Wirksamkeit
der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen sowie die ordnungsgemäße
Anbringung der Schutzeinrichtungen zu prüfen.
Während des Betriebes sind Baumaschinen vom Maschinenführer auf
ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen.
Werden Mängel an den Sicherheitseinrichtungen oder andere Mängel, die
den sicheren Betrieb beeinträchtigen, festgestellt, ist der Aufsichtführende
unverzüglich zu verständigen.
Bei Mängeln, die Personen gefährden, ist der Betrieb der Baumaschine bis
zur Beseitigung der Mängel einzustellen.
Baumaschinen sind entsprechend den Einsatzbedingungen und den
betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal
jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand zu
prüfen.
Druckbehälter sind den vorgeschriebenen Sachverständigenprüfungen zu
unterziehen.
Die Prüfungsergebnisse sind zu dokumentieren und mindestens bis zur
nächsten Prüfung aufzubewahren.
www.pft.net
2021-02-10