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Personalauswahl Und -Qualifikation; Grundsätzliche Pflichten - Wacker Neuson DT10 Betriebsanleitung

Raupendumper
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Sicherheitshinweise
Personalauswahl und -qualifikation, grundsätzliche Pflichten
2-4
• Vor Arbeiten am bzw. mit dem Fahrzeug legen Sie Schmuckstücke, wie Ringe,
Armbanduhren, Armbänder usw. ab bzw. tragen Sie keine langen Haare offen oder
lose Kleidungsstücke, wie z. B. offene Jacken, Krawatten oder Halstücher.
Es besteht Verletzungsgefahr z. B. durch Hängenbleiben oder Einziehen!
• Halten Sie das Fahrzeug sauber. Sie vermindern dadurch
• Brandgefahr z. B. durch herumliegende ölgetränkte Lappen
• Verletzungsgefahr beispielsweise aufgrund eines verschmutzten Trittbretts, das zu
Stürzen führen kann, sowie
• die Gefahr von Unfällen beispielsweise durch verschmutzte Bedienelemente.
• Beachten Sie alle Sicherheits-, Warn- und Hinweisschilder am Fahrzeug
• Vorgeschriebene oder in der Bedienungsanleitung angegebene Fristen für wiederkeh-
rende Prüfungen/Inspektionen und Wartungsarbeiten einhalten!
• Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen, Inspektions-, Wartungs- und
Reparaturarbeiten ist eine der Arbeit angemessene Werkstattausrüstung unbedingt
erforderlich
• Arbeiten an / mit dem Fahrzeug dürfen nur von zuverlässigem Personal durchgeführt
werden. Keine unbefugten Personen mit dem Fahrzeug fahren oder arbeiten lassen!
Gesetzlich zulässiges Mindestalter beachten!
• Die Maschine darf ausschließlich von ordnungsgemäß ausgebildetem oder sachkun-
digem Personal benutzt werden. Die Kompetenzen des Personals für Bedienung,
Rüsten, Warten und Reparieren des Fahrzeugs müssen klar und deutlich festgelegt
werden!
• Fahrzeugführer-Verantwortung – auch im Hinblick auf verkehrsrechtliche Vorschriften
– festlegen. Dem Fahrer die Möglichkeit einräumen, sicherheitswidrige Anweisungen
Dritter abzulehnen.
• Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen
Ausbildung befindliches Personal nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person
am Fahrzeug tätig werden lassen!
• Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung, am Fahrwerk, an der Brems- und Lenkanlage
dürfen nur von dazu ausgebildetem Fachpersonal ausgeführt werden.
An der hydraulischen Einrichtung des Fahrzeugs darf nur Personal mit speziellen
Kenntnissen und Erfahrungen in der Hydraulik arbeiten!
• Gefahrenbereich absperren, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden
kann.
Arbeit einstellen, wenn Personen trotz Warnung den Gefahrenbereich betreten bzw.
nicht verlassen! Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist verboten!
Gefahrenbereich:
Der Gefahrenbereich ist jener Bereich, in dem Personen durch die Bewegungen gefährdet
sind:
• Fahrzeug
• Arbeitseinrichtungen
• Zusatzgeräten oder
• Ladegut
• Hierzu gehört auch der Bereich, der durch herabfallendes Ladegut, eine herabfal-
lende Einrichtung oder durch herausgeschleuderte Teile erreicht wird.
Der Gefahrenbereich muss um 0,5 m erweitert werden, bei unmittelbarer Nähe von
• Bauwerken
• Gerüsten oder
• Sonstigen festen Bauteilen
BA DT10 de - Ausgabe 1.5 * * dt10b210.fm

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