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Allgemeine Verhaltensmaßnahmen Und Sicherheitshinweise; Organisatorische Maßnahmen - Wacker Neuson DT10 Betriebsanleitung

Raupendumper
Inhaltsverzeichnis

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2.5
Allgemeine Verhaltensmaßnahmen und Sicherheitshinweise
Organisatorische Maßnahmen
BA DT10 de - Ausgabe 1.5 * dt10b210.fm
• Das Fahrzeug wurde nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheits-
technischen Regeln gebaut. Dennoch können bei seiner Verwendung Gefahren für
Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen am Fahrzeug und
anderer Sachwerte entstehen!
• Das Fahrzeug nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß,
sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung benutzen!
Insbesondere Störungen, welche die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend
beseitigen (lassen)!
Grundregel:
Vor jeder Inbetriebnahme ist das Fahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu
überprüfen!
• Umsichtiges und vorsichtiges Arbeiten ist der beste Schutz vor Unfällen!
• Das Handbuch muss stets am Einsatzort des Fahrzeugs vorhanden sein. Aus diesem
Grunde muss es in das für diesen Zweck vorgesehene Fach gelegt werden.
Eine unvollständige oder unleserliche Betriebsanleitung umgehend durch eine Neue
ersetzen.
• Ergänzend zur Bedienungsanleitung sind gesetzliche, allgemeingültige und sonstige
verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und
anzuweisen.
Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit Gefahrstoffen, das Zurverfü-
gungstellen/Tragen persönlicher Schutzausrüstungen oder straßenverkehrsrechtliche
Regelungen betreffen
• Zur Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten, z. B. hinsichtlich Arbeitsorgani-
sation, Arbeitsabläufen oder eingesetztem Personal, ist die Bedienungsanleitung um
entsprechende Anweisungen, einschließlich Aufsichts- und Meldepflichten, zu
ergänzen
• Das mit Tätigkeiten am Fahrzeug beauftragte Personal muss vor Arbeitsbeginn die
Betriebsanleitung, und hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen und
verstanden haben. Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich, z. B. zum
Rüsten oder Warten, an dem Fahrzeug arbeitende Personen!
• Zumindest durch gelegentliche Kontrollen muss der Anwender / Besitzer das sicher-
heits- und gefahrenbewusste Arbeiten des Bedienungs - / Wartungspersonals unter
Beachtung der Betriebsanleitung kontrollieren.
• Der Anwender/Besitzer ist verpflichtet, das Fahrzeug immer nur in einwandfreiem
Zustand zu betreiben und soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert, das
Bedienungs- und Wartungspersonal zum Tragen von Schutzkleidung (z.B. Sicherheits-
schuhe, Helm) anzuhalten.
• Bei sicherheitsrelevanten Änderungen am Fahrzeug oder seines Betriebsverhaltens,
Fahrzeug sofort stillsetzen und Störungen der zuständigen Stelle / Person melden.
Sicherheitsrelevante Beschädigungen oder Störungen am Fahrzeug umgehend besei-
tigen (lassen)
• Keine Veränderungen, An- und Umbauten am Fahrzeug und dessen Aufbauten
(z.B. Fahrerstand, Lade-Pritsche usw.), sowie an den Arbeitsgeräten, die die Sicherheit
beeinträchtigen könnten, ohne Genehmigung der Firma Wacker Neuson vornehmen!
Dies gilt auch für den Einbau und die Einstellung von Sicherheitseinrichtungen und -
ventilen, sowie für das Schweißen an tragenden Teilen
• Ersatzteile müssen den festgelegten technischen Anforderungen der Firma Wacker
Neuson entsprechen. Dies ist bei Originalersatzteilen immer gewährleistet!
• Hydraulik-Schlauchleitungen in den angegebenen bzw. in angemessenen Zeitab-
ständen auswechseln, auch wenn keine sicherheitsrelevanten Mängel erkennbar sind
Sicherheitshinweise
2-3

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