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Allgemeine Hinweise Zum Strahlenschutz; Aufenthaltszeit; Gesetzliche Strahlenschutzregeln - Endress+Hauser FQG63 Technische Information/Betriebsanleitung

Strahlenschutzbehälter
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Strahlenschutzbehälter FQG63
Allgemeine Hinweise zum
Strahlenschutz
Gesetzliche
Strahlenschutzregeln
Endress+Hauser
Beim Umgang mit radioaktiven Strahlern ist jede unnötige Strahlenbelastung zu vermeiden. Unver-
meidbare Strahlenbelastung ist so gering wie möglich zu halten. Dazu dienen drei wichtige Maßnah-
men:
A
A
Abschirmung
B

Aufenthaltszeit

C
Abstand
Abschirmung
Sorgen Sie für möglichst gute Abschirmung zwischen dem Strahler und sich selbst sowie allen anderen
Personen. Zur effektiven Abschirmung dienen Strahlenschutzbehälter (z.B. FQG60, FQG61/FQG62,
FQG63, FQG66) sowie alle Materialien mit hoher Dichte (Blei, Eisen, Beton).
Aufenthaltszeit
Halten Sie sich so kurz wie möglich im strahlenexponierten Bereich auf.
Abstand
Halten Sie möglichst großen Abstand von der Strahlenquelle. Die Ortsdosisleistung der Strahlung
nimmt quadratisch mit dem Abstand zur Strahlenquelle ab.
Der Umgang mit radioaktiven Strahlern ist gesetzlich geregelt. Maßgeblich sind jeweils die Strahlen-
schutzvorschriften desjenigen Landes, in dem die Anlage betrieben wird. In der Bundesrepublik
Deutschland gilt die jeweils aktuelle Strahlenschutzverordnung. Für das radiometrische Messverfah-
ren sind daraus vor allem folgende Punkte wichtig:
Umgangsgenehmigung
Für den Betrieb einer Anlage unter Verwendung von Gammastrahlen ist eine Umgangsgenehmigung
vorgeschrieben. Diese Genehmigung wird von der jeweiligen Landesregierung bzw. bei der jeweils
zuständigen Behörde (Landesämter für Umweltschutz, Gewerbeaufsichtsämter, u.a.) beantragt. Bei
der Beschaffung der Genehmigung ist Ihnen die Endress+Hauser Vertriebsorganisation gerne behilf-
lich.
Strahlenschutzbeauftragter
Der Betreiber der Anlage muss einen Strahlenschutzbeauftragten benennen, der die notwendigen
Fachkenntnisse besitzt und für die Einhaltung der Strahlenschutzverordnung und für alle Maßnahmen
des Strahlenschutzes verantwortlich ist. Endress+Hauser bietet Schulungen an, in denen die notwen-
dige Fachkunde erworben werden kann.
Kontrollbereich
In Kontrollbereichen (d.h. in Bereichen, in denen die Ortsdosisleistung einen bestimmten Wert über-
schreitet) dürfen nur beruflich strahlenexponierte Personen tätig werden, bei welchen eine amtliche
Personendosisüberwachung stattfindet. Die jeweils gültigen Grenzwerte für den Kontrollbereich sind
aus der aktuellen Strahlenschutzverordnung zu entnehmen. Für weitere Informationen zum Strahlen-
schutz und zu den Vorschriften in anderen Ländern steht Ihnen die jeweilige Endress+Hauser
Vertriebsorganisation gerne zur Verfügung.
C
B
A0016373
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