Airklima - Klimaanlagen
Andere Tipps
1. Transport von Ausrüstungen, die brennbare Kältemittel enthalten.
(Siehe Transportvorschriften)
2. Markierung der Ausrüstung mit Schildern
(Siehe lokale Vorschriften)
3. Entsorgung von Geräten mit brennbaren Kältemitteln
(Siehe nationale Vorschriften)
4. Aufbewahrung von Geräten
Die Lagerung der Ausrüstung sollte den Anweisungen des Herstellers entsprechen.
5. Lagerung von verpackter (nicht verkaufter) Ausrüstung
Der Schutz des Lagerungspakets sollte so konstruiert sein, dass mechanische Geräte in der
Verpackung keine Leckage der Kältemittelfüllung verursachen.
6. Informationen zur Wartung
1) Bereich prüfen
Vor Beginn der Arbeiten an Systemen mit brennbaren Kältemitteln sind Sicherheitsüberprüfungen
notwendig, um sicherzustellen, dass die Zündgefahr minimiert wird. Vor der Durchführung von
Arbeiten am System, müssen die Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.
2) Arbeitsablauf
Die Arbeiten müssen kontrolliert durchgeführt werden, um das Risiko eines entflammbaren Gas
oder Dampf zu verhindern.
3) Allgemeiner Arbeitsbereich
Alle Wartungskräfte und andere in der Umgebung tätige Personen müssen über die Art der Arbeit
durchgeführt werden. Arbeiten in engen Räumen müssen vermieden werden. Der Arbeitsbereich
muss abgetrennt sein.
4) Vorhandensein von Kältemittel überprüfen
Der Bereich ist vor und während der Arbeit mit einem geeigneten Kältemitteldetektor zu
überprüfen um sicherzustellen, dass der Techniker potenziell entflammbare Atmosphären kennt.
Stellen Sie sicher, dass die Detektionsausrüstung, die verwendet wird, zur Verwendung mit
entflammbaren Kühlmitteln geeignet ist, d.h. ohne Funkenbildung, ausreichend abgedichtet oder
eigensicher.
5) Vorhandensein eines Feuerlöschers
Wenn irgendwelche Warmarbeiten an der Kälteanlage oder an den zugehörigen Teilen
durchgeführt werden sollen, müssen geeignete Feuerlöscheinrichtungen zur Verfügung stehen.
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