Direktes EKG: Kontraindikationen
Direktes EKG: Kontraindikationen
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Bei der direkten Überwachung werden die fetale Herzfrequenz und ihre
Variabilität mit Hilfe einer Kopfschwartenelektrode gemessen. Diese
Methode kann nur verwendet werden, wenn der Blasensprung bereits
erfolgt ist und der Muttermund weit genug geöffnet ist. Da die Spitze der
Elektrode beim Einführen in die fetale Epidermis eindringt, kann es
dabei zu Traumata, Blutungen und Infektionen kommen. Deshalb darf
die Kopfschwartenelektrode nur unter aseptischen Kautelen appliziert
werden. Die Kopfschwartenelektrode darf nicht appliziert werden:
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An den Fontanellen, am Gesicht oder am Genitale des Kindes.
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Wenn eine Placenta praevia vorliegt.
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Wenn der Kindsteil, an dem sie appliziert werden soll, nicht ein-
deutig bestimmt werden kann.
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Wenn der Blasensprung noch nicht erfolgt ist.
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Wenn eine Genitalinfektion vorliegt.
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Wenn der Muttermund weniger als zwei Zentimeter eröffnet ist.
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Wenn der Höhenstand weniger als –2 beträgt.
Wenn die Herzfrequenz eines Fetus sowohl mit Ultraschall als auch mit
direktem EKG überwacht wird, verzögert sich die Ultraschallkurve auf
dem CTG-Streifen um 2-3 Schläge/min.
Bei der Überwachung der fetalen Herzfrequenz mit direktem EKG muss
die Logik der Herzfrequenzerkennung stets eingeschaltet sein. Sie darf
nur bei Verdacht auf fetale Arrhythmie ausgeschaltet werden. (Näheres
zum Ein- und Ausschalten der Logik siehe unter "Aus- und Einschalten
der Logik" auf Seite 53 in diesem Kapitel.)
Einzelheiten zum Einstellen der FHF-Alarmgrenzen finden Sie in
Kapitel 10, "FHF-Alarmfunktion.".
Kapitel 5 - Überwachung der fetalen Herzfrequenz mit direktem EKG