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4-1. Vor Fahrtantritt
Fracht und Gepäck
Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmaßregeln zum Verstauen, zur
Ladekapazität und zur Zuladung.
ACHTUNG
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Dinge, die nicht im Gepäckraum mitgeführt werden dürfen
Folgende Gegenstände können einen Brand verursachen, wenn sie im Gepäckraum
verstaut werden:
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Mit Kraftstoff gefüllte Behälter
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Spraydosen
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Vorsichtsmaßregeln beim Verstauen
Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmaßregeln.
Anderenfalls kann das korrekte Treten der Pedale verhindert werden, die Sicht des
Fahrers kann beeinträchtigt werden oder Gegenstände können Fahrer und Insassen
treffen und so einen Unfall verursachen.
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Verstauen Sie Fracht und Gepäck möglichst immer im Gepäckraum.
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Gepäckstücke im Gepäckraum dürfen nicht über die Rückenlehnen ragen.
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Verstauen Sie Fracht oder Gepäck nicht an folgenden Orten.
• Im Fußraum des Fahrers
• Auf dem Beifahrersitz oder den Rücksitzen (wenn Gegenstände gestapelt wer-
den)
• Auf der Gepäckraumabdeckung (falls vorhanden)
• Auf der Instrumententafel
• Auf dem Armaturenbrett
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Sichern Sie alle Gegenstände, die sich im Innenraum befinden.
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Wenn Sie die Rücksitze umklappen, sollten lange Gegenstände nicht direkt hinter
den Vordersitzen platziert werden.
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Befördern Sie niemals Personen im Gepäckraum. Er ist nicht für Fahrgäste vorge-
sehen. Achten Sie darauf, dass sich alle Insassen auf ihren Sitzen befinden und
den Sicherheitsgurt ordnungsgemäß angelegt haben. Anderenfalls besteht bei
plötzlichem Bremsen, einem plötzlichen Ausweichmanöver oder einem Unfall
erhöhte Lebens- oder Verletzungsgefahr.
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