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Bosch Rexroth IndraControl VEH 30.2 Projektierungsanleitung Seite 38

Handbediengerät
Inhaltsverzeichnis

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Bosch Rexroth AG
Technische Daten
Technische Unterlagen
Stand der Technik
Konformitätsvermutung mit harmo‐
nisierten Normen
Weiterführende Informationen
Die technischen Unterlagen beinhalten alle Dokumente, die zum Nachweis
der Sicherheit der Maschine und des Sicherheitsbauteils erforderlich sind.
Dazu gehören z. B.:
Gesamtplan der Maschine oder des Sicherheitsbauteils inklusive Steu‐
erkreisplänen
Gefahren- und Risikoanalyse
Berechnungen
Versuchs- und Testergebnisse
Liste der grundlegenden für die Maschine anzuwendenden Sicherheits‐
anforderungen der Maschinenrichtlinie und Beschreibung der Lösungen
Angewandte Normen
Bedienungs- und Betriebsanleitungen
Die Technische Dokumentation muss noch bis mindestens 10 Jahre nach
Auslieferung des letzten Produktes aufbewahrt werden und in einem Scha‐
densfall innerhalb einer Frist von wenigen Tagen vorgelegt werden.
Darunter werden technische Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt
verstanden, die auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Tech‐
nik basieren. Der Stand der Technik beinhaltet auch, dass er wirtschaftlich
durchführbar ist, d. h., von der Mehrheit in dem betreffenden industriellen
Sektor geleistet werden kann.
"Stand der Technik" ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Ein‐
richtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung der Maßnahme
im Hinblick auf die angestrebten Ziele (z. B. der Ziele des Arbeitsschutzes,
des Umweltschutzes, der Sicherheit für Dritte, der Wirtschaftlichkeit: Also all‐
gemein zur Erreichung eines allgemein hohen Niveaus bezogen auf die zu
beachtenden Aspekte) insgesamt gesichert erscheinen lässt.
Der Stand der Technik kann sich unabhängig von den Normen weiterentwi‐
ckeln.
Die Europäischen Richtlinien beinhalten hauptsächlich allgemeine Anforde‐
rungen an die Sicherheit von Produkten, jedoch keine Realisierungsdetails.
Hierfür sind die europäischen Normungsinstitute zuständig, die für konkrete
sicherheitstechnische Problemstellungen oder bestimmte Produktklassen
Vorschläge für die Umsetzung liefern. Normen, bei denen davon ausgegan‐
gen wird, dass sie die Anforderungen der Richtlinien treffen und sinngemäß
richtig umsetzen, werden als "harmonisierte Normen" aufgelistet. Jedoch sind
bei weitem nicht alle erhältlichen Normen harmonisiert.
Ein Hersteller kann durch Anwendung und Umsetzung von harmonisierten
Normen die Konformitätsvermutung des jeweiligen Produktes aussprechen.
Trotzdem sind die Normen, im Gegensatz zu den Richtlinien, nicht rechtlich
verpflichtend. Das bedeutet, dass der Hersteller auch andere Lösungen, als
die in den Normen beschriebenen, in Betracht ziehen darf. Allerdings müssen
diese Lösungen mindestens das gleiche Sicherheitsniveau wie die relevan‐
ten Normen erreichen und den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien
genügen.
Weiterführende Informationen finden Sie in
mationen zur Maschinenrichtlinie (MRL)" auf Seite 37
men:
Auswahl von Performance Level und Kategorie nach EN ISO 13849-1
Anwendung von Handbediengeräten in Sonderbetriebsarten
Hinweise zum Schalter für das Stillsetzen im Notfall ("NOT-HALT")
DOK-SUPPL*-VEH*30.2***-PR03-DE-P
Rexroth IndraControl VEH 30.2 Handbediengerät
Kap. 4.12 "Weiterführende Infor‐
zu folgenden The‐

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