Eichhinweise
Für die in den technischen Daten als eichfähig gekennzeichnete Waagen liegt eine
EU Bauartzulassung vor. Wird die Waage wie oben beschrieben im eichpflichtigen
Bereich eingesetzt, so muss diese amtlich geeicht sein und regelmäßig nachgeeicht
werden.
Die Nacheichung einer Waage erfolgt nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmun-
gen der Länder. Die Eichgültigkeitsdauer in Deutschland z. B. beträgt für Waagen in
der Regel 2 Jahre.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Verwendungslandes sind zu beachten!
Der Justierschalter befindet sich im Innern der Waage. Nach dem Eichvorgang ist die
Waage an den markierten Positionen versiegelt.
Die Eichung der Waage ist ohne die „Siegelmarken" ungültig.
Position der „Siegelmarken":
GAB / GAS 3K1DM
GAB / GAS 6K2DM
16
Siegelmarken
GAB / GAS 15K5DM
GAB / GAS 30K10DM
Siegelmarken
GAB/GAS/FAB-BA-d-0720