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Gewährleistungsanspruch Bei Verschleißteilen; Haftungsbeschränkung - MHG GZ 2 Serie Anleitung Zur Montage, Inbetriebnahme Und Wartung

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GZ 2 - GZ 3
Mit Einreichung der ordnungsgemäßen Abrechnung und
Zahlung durch MHG sind jegliche Gewährleistungsrechte
im Hinblick auf den beanstandeten Mangel gegen uns er-
ledigt.
Sollte die Ursache einer Reklamation an einem unserer
Produkte innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht schnell
und eindeutig zu erkennen und zu ermitteln sein, empfeh-
len wir darüber hinaus, unseren MHG Kundendienst anzu-
fordern. In diesem Fall kann eine Berechnung von bereits
durchgeführten Leistungen nicht akzeptiert werden.
Von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen
sind Verschleißteile wie z. B. Zündelektroden, Dichtungen
etc.
8.1.2 Gewährleistungsanspruch bei
Verschleißteilen
(Auszug aus Empfehlung EHI European Heating Industry,
Info Blatt 14)
In den Ersatzteillisten sind auch solche „Ersatzteile" aufge-
führt, die auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des
Gerätes innerhalb der Gewährleistung erneuert werden
müssen.
Die Gewährleistungszeiträume sind durch den Gesetzge-
ber verlängert worden, dies schließt allerdings den mögli-
chen Verschleiß durch Abnutzung nicht aus. Bekanntlich
kann ein Gerät auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
im Jahr bis zu 8.760 Stunden in Betrieb sein, wenn dies ei-
ne Dauerbetriebsanlage ist. Nach allgemein üblichen
kaufmännischen Gepflogenheiten fallen die unter diesen
Umständen entstehenden Kosten nicht unter die Gewähr-
leistungsverpflichtung bzw. -zusage des Herstellers.
Die in der Ersatzteilliste aufgeführten Teile sind in die
nachstehenden Kategorien aufgeteilt:
1. Ersatzteile
Ersatzteile dienen der Instandsetzung von Produk-
ten
a) Es werden Teile ersetzt, welche die erwartete Le-
bensdauer nicht erreicht haben, obwohl das Gerät
bestimmungsgemäß betrieben wurde.
b) Weiterhin solche Teile, welche durch nicht sachge-
mäße Bedienung oder bestimmungswidrigen Betrieb
ausgetauscht werden (z.B. falsche Brennereinstel-
lung, zu geringer oder zu großer Wasservolumen-
strom, Kesselstein durch ungeeignetes Füllwasser
u.a.m.).
2. Verschleißteile
Verschleißteile sind solche Teile, welche bei bestim-
mungsgemäßem Gebrauch des Produktes im Rahmen
der Lebensdauer mehrfach ausgetauscht werden müs-
sen (z.B. bei Wartung).
Zu den Verschleißteilen gehören vor allem die nicht ge-
kühlten Feuer- und heizgasseitig berührten Teile des
Brennerkopfes, die auch vom Gesetzgeber eine Ein-
schränkung in der Gewährleistung erfahren.
3. Hilfsmaterial
Hilfsmaterial ist bei der Reparatur und Wartung von Ge-
räten erforderlich.
Typische Hilfsmaterialien sind z.B. Dichtungen aller Art,
Hanf, Mennige oder Sicherungen.
Hilfsmaterialien unterliegen keinem Gewährleistungsan-
spruch, ausgenommen ist die notwendige Verwendung
im Zusammenhang mit dem Austausch von Teilen im
Rahmen eines bestehenden Gewährleistungsan-
spruchs.
8.2
Haftungsbeschränkung
Alle Angaben und Hinweise in dieser Betriebsanleitung
wurden unter Berücksichtigung der geltenden Normen und
Vorschriften, dem Stand der Technik sowie unserer lang-
jährigen Erkenntnisse und Erfahrungen zusammengestellt.
Die MHG Heiztechnik übernimmt keine Haftung für Schä-
den, wenn:
- diese Betriebsanleitung sowie etwaige weitere Produkt-
unterlagen nicht beachtet wurden oder
- der Liefergegenstand nicht bestimmungsgemäß ver-
wendet wurde oder
- nicht ausgebildetes Personal eingesetzt wurde oder
- der Liefergegenstand unsachgemäß installiert oder in
Betrieb genommen oder unsachgemäß instandgesetzt
oder verändert wurde
- nicht zugelassene Ersatzteile verwendet wurden oder
- die Wartungsintervalle oder -vorgaben nicht eingehalten
wurden oder die Fabrikationsnummer oder sonstige
Produktkennziffern entfernt oder unkenntlich gemacht
wurden oder
- Schäden vorliegen, die auf Korrosion durch Kriechstrom
oder Halogene in der Verbrennungsluft zurückzuführen
sind oder
- Transportschäden oder Schäden vorliegen, die durch
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder
durch fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme des
Liefergegenstandes verursacht worden sind oder
Gewährleistung
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