GERÄUSCHREDUZIERUNGSSYSTEM
(NUR AUSTRALIEN)
EINGRIFFE IN DAS GERÄUSCH-
REDUZIERUNGSSYSTEM SIND
UNTERSAGT
Fahrzeughalter werden darauf hingewiesen,
dass folgende Maßnahmen gesetzlich ver-
boten sein können:
(a) Ausbau oder Deaktivierung von Vorrich-
tungen oder Konstruktionselementen,
die in Neufahrzeugen zur Geräuschre-
duzierung eingebaut sind, vor dem Ver-
kauf oder der Auslieferung an den End-
kunden bzw. während des Gebrauchs,
sofern dies nicht zu Zwecken der War-
tung, Reparatur oder des Austausches
geschieht, sowie
(b) Gebrauch des Fahrzeugs nach dem
Ausbau oder der Deaktivierung derarti-
ger Vorrichtungen oder Konstruktions-
elemente.
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