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H1 Einleitung; Mängelrügen; Gewährleistung - Kverneland Flowmate Control FMC Betriebsanleitung

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Spritzcomputer FMC + (GZD-) EC

H1 EINLEITUNG

Sehr geehrter Kunde,
bitte machen Sie sich vor dem ersten Einsatz anhand der Betriebsanleitung mit Ihrer Maschine
vertraut. Beachten Sie dabei besonders die Sicherheitshinweise!
Sorgfältiges Durcharbeiten der Betriebsanleitung erleichtert Ihnen die Handhabung, vermeidet
Störungen und Unfälle und erhöht die Lebensdauer der Maschine.
Für Schäden und Betriebsstörungen, die sich auf Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
zurückführen lassen, wird von Kverneland keine Haftung übernommen.
Die obligatorische Übergabeunterweisung und Ersteinsatz durch Ihren Fachhandel hilft Ihnen
ebenfalls, das Gerät kennen zu lernen und sich an die sachgerechte Handhabung zu gewöhnen.
§1.1 M
ÄNGELRÜGEN
Das Folgende gilt:
1. Geräte, Zubehör und Ersatzteile müssen bei Anlieferung auf Transportbeschädigung sowie auf
Vollständigkeit geprüft und eventuelle Mängel sofort gemeldet werden.
2. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch
innerhalb von vierzehn Tagen nach Eintreffen des Liefergegenstandes beim Käufer erhoben
werden.
3. Bei verborgenen Mängeln muß die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des
Mangels, spätestens aber binnen sechs Monaten nach Eintreffen der Ware erfolgen. Die
gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.
§1.2 G
EWÄHRLEISTUNG
1. Der Verkäufer leistet nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Schlägt die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
2. Die Gewährleistungsdauer für unsere Produkte beträgt 12 Monate ab dem Lieferdatum an den
Endkunden. Alle Verschleißteile sind von der Gewährleistungsdauer ausgenommen.
3. Die Gewährleistung erlischt, wenn:
a) Die Garantiekarte nicht vollständig ausgefüllt an Kverneland zurückgesandt wurde.
b) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus den nachfolgenden Gründen
entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung
durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten,
ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern die
nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind.
4. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Gewährleistungspflicht des Verkäufers
auf die Abtretung der Ansprüche, die dem Verkäufer gegen den Lieferer des
Fremderzeugnisses zustehen.
5. Gewährleistungsfälle müssen über Kverneland-Garantieanträge bei der Kundendienstabteilung
eingereicht werden. Es können nur Anträge bearbeitet werden, die vollständig ausgefüllt sind
und spätestens zwei Monate nach Schadenseintritt eingereicht werden.
6
BETRIEBSANLEITUNG

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