Luftgehaltsprüfer
1 Liter
1.7304
1.4
Empfang, Transport
1.4.1 Empfang
Gelieferte Sendung auf äußeren sichtbaren Zustand überprüfen. Ist der Zustand ord-
nungsgemäß kann die Sendung vom Frachtführer (Paketdienst oder Spediteur) über-
nommen werden.
Liegt keine Beanstandung oder Transportschaden vor, so ist an Hand des Lieferscheins
die Vollständigkeit der Sendung zu überprüfen.
Wird ein Transportschaden befürchtet oder vermutet oder stellt sich ein Transportscha-
den erst nach erfolgter Übernahme heraus, ist sofort ein Protokoll mit einem exakten Be-
richt über die Ausmaße des Schadens zu erstellen. Senden Sie uns das Protokoll unmit-
telbar per Fax zu. An der gelieferten Sendung absolut keine Veränderungen vornehmen.
Anhand dieses Berichtes sollten wir beurteilen können, ob der Schaden
- durch die Lieferung von Ersatzteilen oder
- durch Entsendung eines Fachmonteurs oder nur
- durch Rücksendung des Gerätes behoben werden kann.
1.4.2 Transport
Das Gerät wird in geeigneter Kartonage angeliefert. Die freibleibenden Hohlräume der
äußeren Verpackung sind, um Transportschäden zu vermeiden, mit Füllmaterialien aus-
gefüllt.
Das Gerät kann nach dem Auspacken per Hand an den vorgesehenen Griffen zu seinem
Bestimmungsort bewegt werden.
Den Luftgehaltsprüfer stehend lagern. Das Gerät möglichst schlag- und stoßfrei trans-
portieren, um das empfindliche Manometer nicht zu beschädigen. Beim Transport die
Pumpenstange der Handpumpe einschrauben.
Das Gewicht beträgt ca. 6 kg.
5