Allgemeines
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Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
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Die Maschine darf nur für den in der Betriebsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen Einsatz
unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der dementsprechenden
Bestimmungen der Konformitätserklärung verwendet werden.
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Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
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Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
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die Maschine für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
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sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
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die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind.
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
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Die Verlegemaschine VM-301-KJ-GREENLINE dient in Verbindung mit der hydraulischen Verlegezange HVZ/HVZ-UNI zur
Verlegung von Verbundpflastersteinen, in Verbindung mit der Bordsteinversetzzange VZ-H-UNI (zur Verlegung von
Bordsteinen).
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Es dürfen ausschließlich Anbaugeräte von Probst an die Verlegemaschine VM-301-KJ-GREENLINE angebaut werden, wie:
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VZ-H-UNI, HVZ-STANDARD, HVZ-UNI, HVZ-UNI-II, HVZ-LIGHT. In Absprache auch Probst Vakuum-Anbaugeräte wie
SH-1000-MINI-H.
Bei der Verwendung von Fremd-Anbaugeräten an die Probst Verlegemaschine sind die einschlägigen
Sicherheitsbestimmungen, sowie die technisch erforderlichen Voraussetzungen (Leistungsdaten) des
jeweiligen Anbaugerätes zu beachten. Zudem müssen alle technischen Anforderungen der Probst
Verlegemaschine mit denen des Fremd-Anbaugerätes übereinstimmen. Hierbei liegt die Verantwortung
alleinig beim Betreiber der Verlegemaschine!
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Die Verlegemaschine ist kein Hebezeug!
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Alle Anweisungen, der mit der Verlegemaschine übergebenen Anleitungen, müssen eingehalten
werden.
Die Verlegemaschine darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden – nur auf Baustellen
und privaten Gelände!
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