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Weiterführende Informationen Zur Maschinenrichtlinie (Mrl) - Bosch Rexroth IndraControl VCH 08.1 Projektierungsanleitung

Handbediengerät
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Inhaltsverzeichnis

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DOK-SUPPL*-VCH*08.1***-PR02-DE-P
Rexroth IndraControl VCH 08.1 Handbediengerät
Stand der Technik
Konformitätsvermutung mit harmo‐
nisierten Normen
Weiterführende Informationen
4.13
Weiterführende Informationen zur Maschinenrichtlinie (MRL)
Allgemeines
Die Technische Dokumentation muss noch bis mindestens 10 Jahre nach Aus‐
lieferung des letzten Produktes aufbewahrt werden und in einem Schadensfall
innerhalb einer Frist von wenigen Tagen vorgelegt werden.
Darunter werden technische Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt
verstanden, die auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik
basieren. Der Stand der Technik beinhaltet auch, dass er wirtschaftlich durch‐
führbar ist, d. h., von der Mehrheit in dem betreffenden industriellen Sektor
geleistet werden kann.
Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Ein‐
richtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung der Maßnahme im
Hinblick auf die angestrebten Ziele (z.B. der Ziele des Arbeitsschutzes, des
Umweltschutzes, der Sicherheit für Dritte, der Wirtschaftlichkeit: Also allgemein
zur Erreichung eines allgemein hohen Niveaus bezogen auf die zu beachten‐
den Aspekte) insgesamt gesichert erscheinen lässt.
Der Stand der Technik kann sich unabhängig von den Normen weiterentwi‐
ckeln.
Die Europäischen Richtlinien beinhalten hauptsächlich allgemeine Anforde‐
rungen an die Sicherheit von Produkten, jedoch keine Realisierungsdetails.
Hierfür sind die europäischen Normungsinstitute zuständig, die für konkrete
sicherheitstechnische Problemstellungen oder bestimmte Produktklassen Vor‐
schläge für die Umsetzung liefern. Normen, bei denen davon ausgegangen
wird, dass sie die Anforderungen der Richtlinien treffen und sinngemäß richtig
umsetzen, werden als "harmonisierte Normen" aufgelistet. Jedoch sind bei
weitem nicht alle erhältlichen Normen harmonisiert.
Ein Hersteller kann durch Anwendung und Umsetzung von harmonisierten
Normen die Konformitätsvermutung des jeweiligen Produktes aussprechen.
Trotzdem sind die Normen, im Gegensatz zu den Richtlinien, nicht rechtlich
verpflichtend. Das bedeutet, dass der Hersteller auch andere Lösungen, als die
in den Normen beschriebenen, in Betracht ziehen darf. Allerdings müssen die‐
se Lösungen mindestens das gleiche Sicherheitsniveau wie die relevanten
Normen erreichen und den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien genü‐
gen.
Weiterführende Informationen finden Sie in
mationen zur Maschinenrichtlinie (MRL)" auf Seite 37
Auswahl von Performance Level und Kategorie anch EN ISO 13849-1
Anwendung von Handbediengeräts in Sonderbetriebsarten
Hinweise zum Schalter für das Stillsetzen im Notfall ("NOT-HALT")
Anwendung von NOT-HALT-Taster und STOP-Taster am Handbedien‐
gerät
Hinweise zum Freigabetaster
Die Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG tritt mit Stichtag 29. Dezember 2009
(ohne Übergangsfrist) in Kraft. Dadurch müssen alle Maschinen und Sicher‐
heitsbauteile, die nach diesem Datum Inverkehr gebracht werden, der neuen
MRL und den harmonisierten Normen entsprechen. Für die Handbediengeräte
von Bosch Rexroth bedeutet dies, dass neben der neuen Richtlinie auch die
Norm EN ISO 13849-1:2008 an Stelle der alten EN 954-1 angegeben wird. Die
EN ISO 13849-1 fordert für die sicherheitsrelevante Komponente "Freigabe‐
taster" die Angabe von Kategorie und Performance Level (PL) und für NOT-
HALT-Taster oder grauer STOP-Taster die Angabe des B
Bosch Rexroth AG
Technische Daten
Kap. 4.13 "Weiterführende Infor‐
zu folgenden Thmen:
-Wertes. Diese
10d
37/119

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