5 Instandhaltung
5.4.2 Stahlseile prüfen
Seile müssen durch einen Sachkundigen oder eine befähigte Person mindestens einmal
jährlich einer Prüfung unterzogen werden. Je nach Nutzung wird eine wöchentliche Prü-
fung empfohlen.
Mit Rücksicht auf die Sicherheit müssen Seile rechtzeitig abgelegt werden. Dies hat zu ge-
schehen, wenn folgende Schäden festgestellt werden:
•
Bruch einer Litze (Abb. 1)
•
Quetschungen (Abb. 2)
•
Schlaufenbildung
•
Knicke und Kinken (Klaken) (Abb. 3)
•
Korbbildung (Abb. 4)
•
Drahtbrüche in großer Zahl (Abb. 5)
Abbildung 1
Abbildung 3
Instandsetzungsarbeiten dürfen nur vom Hersteller autorisiertem Fach-
oder Servicepersonal durchgeführt werden. Eigenmächtige Instandset-
zungsarbeiten des Betreibers sind nicht gestattet! Bei widerrechtlichem
Eingriff in die Maschine entfallen sämtliche Garantie- und Haftungsan-
sprüche gegenüber dem Hersteller.
Beachten Sie hierzu auch die separate Betriebsanleitung der Seilwinde.
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Abbildung 2
Abbildung 4
Betriebsanleitung Algema EURO-TRANS - Ausgabe 08/2020
Eder GmbH
Abbildung 5