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Außer Betrieb nehmen und entsorgen
Außer Betrieb nehmen und entsorgen
Benutzer-Qualifikation: unterwiesene Person, siehe
n
2.1 „Benutzer-Qualifikation" auf Seite 10
WARNUNG!
Gefährdung durch einen Gefahrstoff!
Mögliche Folge: Tod oder schwerste Verletzungen.
Beachten Sie beim Umgang mit Gefahrstoffen,
dass die aktuellen Sicherheitsdatenblätter der
Gefahrstoff-Hersteller vorliegen. Die notwendigen
Maßnahmen ergeben sich aus dem Inhalt des
Sicherheitsdatenblatts. Da aufgrund neuer
Erkenntnisse das Gefährdungspotenzial eines
Stoffes jederzeit neu bewertet werden kann, ist
das Sicherheitsdatenblatt regelmäßig zu über‐
prüfen und bei Bedarf zu ersetzen.
Für das Vorhandensein und den aktuellen Stand
des Sicherheitsdatenblatts und die damit verbun‐
dene Erstellung der Gefährdungsbeurteilung der
betroffenen Arbeitsplätze ist der Anlagenbetreiber
verantwortlich.
Beim außer Betrieb nehmen müssen Sie das Netz‐
kabel spannungslos machen und gegen Wieder‐
einschalten sichern.
Beim außer Betrieb nehmen des Dosiersystems
müssen Sie das Dosiersystem von Chemikalien
und Schmutz reinigen.
Wird das Dosiersystem für längere Zeit außer Betrieb gesetzt,
müssen Sie Verrohrungen, Armaturen, Dosierpumpe und sonstige
medienberührte Teile gründlich spülen und danach entleeren bzw.
reinigen. Falls möglich, sollte eine Trocknung / Spülung der Rohr‐
leitungen mit Druckluft erfolgen. Mit der Druckluft können Sie Rest‐
mengen aus den Leitungen drücken. Beachten Sie hierbei den
zulässigen maximalen Druck des Dosiersystems.
Sie müssen das Dosiersystem gegen unbefugtes Betreten sichern.
Sie müssen geeignete Absperrungen z. B. flexible Absperrgitter
oder Absperrbänder anbringen.
1.
Trennen Sie das Dosiersystem vom Stromnetz.
2.
Druckentlasten Sie alle Komponenten des Dosiersystems.
3.
Entleeren Sie das Dosiersystem und spülen Sie das Dosier‐
system mit einem geeigneten Medium gründlich aus.
4.
Beachten Sie auch die Bedienungsanlei‐
tungen der verwendeten Einzelkomponenten.
Bei einer vorübergehenden Außerbetriebnahme die Lagerungsbe‐
dingungen einhalten.
Ä Kapitel
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