Aufstellung und Erstinbetriebnahme
2.6 Brandschutz- und Sicherheitsabstände
(1) Allgemeine Anforderungen
• Der Raumheizer darf nicht direkt auf brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Gegenständen oder Unter-
lagen gestellt werden.
• Die statischen Eigenschaften der Aufstellfläche muss ausreichend dimensioniert und geeignet sein, evtl. müs-
sen geeignete Maßnahmen zur Lastenverteilung getroffen werden.
• Der Fußboden vor und neben der Feuerraumöffnung der Feuerstätte muss aus nicht brennbarem Material
bestehen.
• Der notwendige Sicherheitsabstand im Strahlungsbereich der Sichtscheibe zu Bauteilen mit oder aus brenn-
baren Baustoffen oder Einbaumöbeln sind einzuhalten. Es genügt der halbe Abstand, bei beidseitig belüf-
tetem Strahlungsschutz auf dem Bauteil.
Die Einhaltung aller Sicherheits- und Brandschutzabstände ist
sicherheitstechnisch und baurechtlich vorgeschrieben!
Zu brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Gegenständen müssen folgende Sicherheitsabstände gewahrt
werden:
Sicherheitsabstand im Strahlungsbereich der Sichtscheibe, nach hinten und seitlich zu brennbaren
Abb. 2.3
10
FORMIA
Bauteilen, z. B. Schrank, brennbare Wand etc.
NOVIA und VISPA