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DE

12 ENTSORGUNG

Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im
Altgerät verbaut sind, müssen vor der Abga-
be entnommen werden! Deren Entsorgung
wird über das Batteriegesetz geregelt.
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elekt-
ronikgeräten sind nach deren Gebrauch ge-
setzlich zur Rückgabe verpflichtet.
Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung
für das Löschen seiner personenbezogenen
Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und -akkus gehören nicht
in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
Zur sicheren Entnahme von Batterien oder Ak-
kus aus dem Elektrogerät und für Informatio-
nen über deren Typ bzw. chemisches System
beachten Sie die weiteren Angaben innerhalb
der Bedienungs- bzw. Montageanleitung.
Besitzer bzw. Nutzer von Batterien und Ak-
kus sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet. Die Rückgabe be-
schränkt sich auf die Abgabe von haushalts-
üblichen Mengen.
30
Altbatterien können Schadstoffe oder Schwerme-
talle enthalten, die der Umwelt und der Gesund-
heit Schaden zufügen können. Eine Verwertung
der Altbatterien und Nutzung der darin enthalte-
nen Ressourcen trägt zum Schutz dieser beiden
wichtigen Güter bei.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Batterien und Akkus nicht über den
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Befinden sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb
unterhalb der Mülltonne, so steht dies für Folgen-
des:
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 %
Quecksilber
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 %
Cadmium
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
Akkus und Batterien können bei folgenden Stel-
len unentgeltlich abgeben werden:
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
Verkaufsstellen von Batterien und Akkus
Rücknahmestellen des gemeinsamen Rück-
nahmesystems für Geräte-Altbatterien
Rücknahmestelle des Herstellers (falls nicht
Mitglied des gemeinsamen Rücknahmesys-
tems)
Diese Aussagen sind nur gültig für Akkus und
Batterien, die in den Ländern der Europäischen
Union verkauft werden und die der Europäischen
Richtlinie 2006/66/EG unterliegen. In Ländern au-
ßerhalb der Europäischen Union können davon
abweichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Akkus und Batterien gelten.
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind recycle-
bar. Bitte Verpackungen umweltgerecht
entsorgen.
Akku vor der Entsorgung des Geräts
ausbauen (16)
Der integrierte Akku muss vor der Entsorgung
des Geräts ausgebaut und gesondert umweltge-
recht entsorgt werden.
1. Schrauben (16/1) herausdrehen.
2. Deckel des Akkufachs (16/2) abnehmen.
3. Akku (16/3) abstecken und herausnehmen.
4. Deckel wieder aufsetzen und Schrauben wie-
der eindrehen.
Entsorgung
Robolinho

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