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Kärcher KM 150/500 R LPG Bedienungsanleitung Seite 5

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GEFAHR
Explosionsgefahr!
Flüssiggas nicht wie Benzin behandeln.
Benzin verdampft langsam, Flüssiggas
wird sofort gasförmig. Die Gefahr der
Raumvergasung und der Entzündung ist
also bei Flüssiggas größer als bei Benzin.
VORSICHT
Nur Flüssiggasflaschen mit Treibgasfül-
lung nach DIN 51622 Qualität verwenden.
Die Verwendung von Haushaltsgas und
Campinggas ist grundsätzlich verboten.
Flüssiggasgemische können für verschie-
dene Gasmotoren unterschiedlich sein. Die
zugelassenen Flüssiggasgemische sind
den Technischen Daten zu entnehmen.
Gefahr
Verletzungsgefahr!
Flüssiggas in flüssiger Form erzeugt
auf der bloßen Haut Frostwunden.
Nach dem Ausbau muss die Ver-
schlussmutter auf das Anschlussgewin-
de der Flasche fest aufgeschraubt wer-
den.
Zur Probe auf Dichtigkeit sind Seifen-
wasser, Nekal oder sonstige schaum-
bildende Mittel zu benutzen. Das Ab-
leuchten der Flüssiggasanlage mit offe-
ner Flamme ist verboten.
Beim Auswechseln einzelner Anlage-
teile sind die Einbauvorschriften der
Hersteller zu beachten. Dabei sind Fla-
schen- und Hauptabsperrventile zu
schließen.
Der Zustand der elektrischen Anlage
der Flüssiggas-Kraftfahrzeuge ist lau-
fend zu überwachen. Funken können
bei Undichtigkeiten der gasführenden
Anlageteile Explosionen verursachen.
Nach längerem Stillstand eines Flüssig-
gas-Kraftfahrzeuges ist der Einstell-
raum vor Inbetriebnahme des Fahrzeu-
ges oder seiner elektrischen Anlagen
gründlich zu lüften.
Unfälle im Zusammenhang mit Gasfla-
schen oder der Flüssiggasanlage sind
der Berufsgenossenschaft und dem zu-
ständigen Gewerbeaufsichtsamt sofort
zu melden. Beschädigte Teile sind bis
zum Abschluss der Untersuchung auf-
zubewahren.

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