2.4
MONTAGEARTEN - ANBAUSITUATIONEN
2.5
ANBRINGUNGSHÖHE UND POSITION DER KONSOLEN
MONTAGEHÖHE: Es bestehen Quetsch- und Scherbereiche an der Markise, z.B. zwischen Fallprofil und
Gehäuse, an den Gelenkarmen sowie an sich begegnenden Profilen.
Zum Schutz von Personen sollte die Montagehöhe mindestens 2,50 m betragen. Bei einer situations-
bedingten Unterschreitung der Mindesthöhe darf die Markise nur manuell oder durch einen Tastschalter mit
Sicht auf die sich bewegenden Teile betätigt werden.
Zu feststehenden Objekten muss das Fallprofil einen Mindestabstand von 40 cm aufweisen.
BESTIMMUNG DER MONTAGEHÖHE BEI WANDMONTAGE:
Die Montagehöhe wird in Abhängigkeit von Ausfall und Markisenneigung festgelegt. Zur
Orientierung dient nachfolgende Abbildung. Eine ausreichende Durchgangshöhe ist einzuhalten.
MARKISE ALS REGENSCHUTZ
Die Markise ist auch als Regenschutz einsetzbar. In diesem Fall muss eine Mindestneigung von 14°.
eingehalten werden. Die Markise muss immer vollständig ausgefahren werden. Ansonsten können sich
Wassersäcke bilden die zur Beschädigung der Markise führen können.
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OFFENE GELENKARMMARKISE
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