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Koppe Nexus Midi 7 Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 6

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In Kombination mit raumlufttechnischen Anlagen wie kontrollierte Be- und Entlüftungsanlagen, Dunstabzug o.ä. ist in Deutschland
§4 der Feuerungsverordnung (FeuVo) maßgeblich.
Für den Anschluss darf nur ein glattes Rohr mit einem Mindestdurchmesser von 100 mm verwendet werden.
Die Luftleitung sollte von einer Fachfirma eingebaut werden. Darüber hinaus ist die Leitung fachgerecht zu planen und gegen
Schwitzwasser zu isolieren. Die Luftleitung darf nicht länger als 4,5 m lang sein und nicht mehr als 3 Bögen 90° aufweisen.
Auch der evtl. unbelegte Luftstutzen des externen Verbrennungsluftanschlusses muss immer vollständig offenbleiben und darf
keinesfalls verschlossen, abgedeckt, gedrosselt oder zugestopft werden.
1.9 Temperaturempfindliche Materialien
Bei brennbaren Böden wie Holz, Teppich usw. muss eine entsprechende Bodenplatte verwendet werden. (Lesen Sie auch bitte das
Kapitel 2: SICHERHEIT).
WICHTIG:
Es besteht keine Haftung des Herstellers für Schäden oder Mängel am Gerät oder dessen Teile, die durch Missachtung der
baurechtlichen Vorschriften, falscher Größenwahl des Ofens, unfachmännische Aufstellung und Anschluss des Gerätes, durch
mangelhaften Schornsteinanschluss, Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe, durch fehlerhafte, unsachgemäße Bedienung
oder durch ungenügenden bzw. zu starken Schornsteinzug sowie durch äußere, chemische oder physikalische Einwirkung bei
Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung des Gerätes (z.B. Abschrecken mit Wasser, überkochende Speisen und
Getränke, Kondensat, Rost und Korrosion, Überhitzung und Überheizung durch zu viel oder falsche Brennstoffaufgabe) verursacht
werden. Weiterhin besteht keine Haftung für Verrußung, wie sie bspw. durch schlechten Schornsteinzug, feuchte Brennstoffe oder
falsche Bedienung entsteht.
ACHTUNG
Für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch die Geräte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen. Hierzu
gehören auch Raumverschmutzungen, die durch Zersetzungsprodukte organischer Staubanteile hervorgerufen werden und deren
Pyrolyseprodukte sich als dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofenteilen niederschlagen können.
2. SICHERHEIT
2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
- Während des Betriebes muss am Aufstellplatz für genügend Luftzufuhr gesorgt werden.
- Es ist verboten, nicht hitzebeständige oder feuergefährliche Materialien auf dem Ofen oder innerhalb der angeführten
Sicherheitsabstände zu deponieren! Legen Sie auf keinen Fall Wäschestücke zum Trocknen auf das Gerät. Beachten Sie die
Sicherheitsabstände.
- Es ist verboten, die Oberseite des Ofens als Ablagefläche zu benutzen!
- Im Fall einer Funktionsstörung muss den Anweisungen der Bedienungsanleitung entsprechend verfahren werden. Der Kaminofen
darf erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem der Fehler behoben worden ist.
- Es ist verboten, zwecks Inbetriebnahme oder während des Betriebes flüssige Brennstoffe zu verwenden.
- Die Tür des Kaminofens muss während des Betriebes geschlossen bleiben.
- Die Oberflächen, Abgasrohre, Bedienelemente und die Sichtscheibe des Kaminofens werden sehr heiß! Diese dürfen nur mit
äußerster Vorsicht und ausschließlich mit Schutzausrüstung (Schutzhandschuh) berührt werden.
- Kinder müssen vom Ofen ferngehalten werden.
- Wird in der Nähe des Aufstellortes mit feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen gearbeitet, muss der Pelletkaminofen rechtzeitig
außer Betrieb gesetzt werden.
- Der Ofen darf nur mit dem eingeschobenen Aschekasten betrieben werden. Leeren Sie den Aschekasten regelmäßig. Die Asche
darf nur im erkalteten Zustand entsorgt werden.
- Verwenden Sie nur den in der Bedienungsanleitung angegebenen Brennstoff zum Heizen.
- Die Feuerraumtüre muss während des Betriebes stets geschlossen sein.
- Das Gerät muss regelmäßig durch einen Fachmann gewartet und überprüft werden.
2.2 Aufstellvorschriften und Sicherheitsabstände
Die baurechtlichen Vorschriften und feuerpolizeilichen Bestimmungen, nationale und europäischen Normen sowie örtliche
Vorschriften für die Installation und den Betrieb der Feuerstätte sind einzuhalten.
Die Feuerstätte darf nur bei ausreichender Tragfähigkeit der Aufstellfläche aufgestellt werden. Bei unzureichender Tragfähigkeit
müssen geeignete Maßnahmen (z.B. Platte zur Lastverteilung unterlegen) getroffen werden, um diese zu erreichen.
Bei der Ofenaufstellung müssen folgende Feuersicherheitsanforderungen eingehalten werden:
1.
Die Mindestentfernung des Gerätes muß nach hinten zur Aufstellwand 10 cm und nach beiden Seiten des Gerätes
mindestens 40 cm betragen.
2.
Im Strahlungsbereich des Sichtfensters (auch zur Seite hin) darf sich innerhalb von 80 cm kein brennbares Material
(Möbel, Textilien, Dekorationen usw.) befinden.
3.
Erfolgt die Aufstellung des Kaminofens auf einem brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Boden, so benötigt dieser eine
Glaskeramik- oder Stahlplatte, die den Ofen, von der Feuerraumöffnung aus gemessen, nach vorne um mindestens 50 cm
und seitlich um mindestens 30 cm überragt.
3. BRENNSTOFFE
Es dürfen in Kaminöfen nur raucharme Brennstoffe verbrannt werden.
Für diesen Ofen sind dies ausschließlich:
naturbelassenes, stückiges Scheitholz einschließlich anhaftender Rinde (Restfeuchte max.15-20%), Holzbriketts nach DIN
51731 HP2 und Braunkohlebriketts
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