Beleuchtung
6 Beleuchtung
6.1 Grundlagen
WarnunG
Schlechte Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer.
unfall- und Verletzungsgefahr!
• Schalten Sie die Beleuchtung bei schlechten Sichtver-
hältnissen und Dunkelheit ein.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen Fahrräder mit
Scheinwerfer, Schlusslicht, Rückstrahler an den Pedalen, Seiten-
strahlern für Laufräder bzw. Leuchtstreifen, weißem Rückstrah-
ler vorne und einen roten Rückstrahler hinten ausgerüstet sein
(siehe Abb. „Beleuchtungsausstattung"). Die Beleuchtungskom-
ponenten müssen den landesspezifischen Anforderungen ent-
sprechen.
Der Scheinwerfer und die Schlussleuchte sind bei allen Model-
len mit Straßenzulassung mit langlebigen und energiesparenden
LEDs ausgestattet. Die Leuchtmittel können nicht ersetzt werden.
•
Wenn die Beleuchtung defekt ist, lassen Sie sie von Ihrem
Fachhändler erneuern.
Dieses Rad ist für
die Nutzung von öffentli-
chen Verkehrswegen
nicht geeignet, da es
nicht entsprechend der
StVZO ausgestattet ist.
Abb. StVZO-Aufkleber (exemplarisch)
Die Beleuchtungsausstattung Ihres Fahrrads entspricht im Aus-
lieferungszustand nicht den gültigen Vorschriften zum Straßen-
verkehr (siehe Abb. „StVZO-Aufkleber"). Diese Modelle dürfen
wegen fehlender Beleuchtungsausstattung nicht im Straßenver-
kehr verwendet werden.
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