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Beleuchtung; Weitere Vorschriften; Mitnahme Von Kindern - Victoria CITYRAD Gebrauchsanleitung

Zur bedienung, einstellung, pflege und wartung din en iso 4210 / din en 82079-1
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Hinweise

Beleuchtung

Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen Fahrräder mit
Scheinwerfer, Schlusslicht, Rückstrahler an den Pedalen, Sei-
tenstrahlern für Laufräder bzw. Leuchtstreifen, weißem Rück-
strahler vorn und zwei roten Rückstrahlern hinten ausgerüstet
sein (siehe Abb.: H-1). Die Beleuchtungskomponenten müssen
den landesspezifischen Anforderungen entsprechen.
HINWEIS:
Die Modelle „Spezial 1.5/1.9" dürfen nur mit montierter
Steckbeleuchtung im Straßenverkehr verwendet werden (siehe
Kapitel „Montage > Steckbeleuchtung").
Rückstrahler (rot)
Rücklicht mit
Rückstrahler am
Rückstrahler (rot)
Abb.: H-1 Exemplarische Beleuchtungsausstattung für die Teil-
nahme am Straßenverkehr.
Scheinwerfer mit
Rückstrahler (weiß)
Rückstrahler (weiß)
Leuchtstreifen
Pedal (gelb)
Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen Fahrräder mit
Scheinwerfer, Schlusslicht, Rückstrahlpedalen, Seitenstrahlern
für Laufräder bzw. Leuchtstreifen, weißem Rückstrahler vorn
und zwei roten Rückstrahlern hinten ausgerüstet sein (siehe
Abb.: H-1). Die Beleuchtungskomponenten müssen den landes-
spezifischen Anforderungen entsprechen.
HINWEIS:
Die für den Straßenverkehr vorgeschriebenen Beleuch-
tungseinrichtungen müssen in vielen Ländern auch am Tag vor-
handen und stets betriebsbereit sein.

Weitere Vorschriften

Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen Fahrräder mit zwei
unabhängigen Bremsen und einer Glocke ausgestattet sein.

Mitnahme von Kindern

• Informieren Sie sich bei Ihrem Fachhändler zu geeigneten
Kindersitzen, Anhängern und Anhängesystemen für Ihr Fahrrad
(siehe Abb.: H-2).
• Lassen Sie Kindersitze, Anhänger und Anhängesysteme nur
durch Ihren Fachhändler montieren.
• Lesen Sie die zum Kindersitz, Anhänger oder Anhängesystem
zugehörige Gebrauchsanleitung.
• Beachten Sie das zulässige Maximalgewicht für den Kinder-
sitz, den Anhänger oder das Anhängesystem in der zugehö-
rigen Gebrauchsanleitung.
• Befördern Sie ein Kind nur im Kindersitz oder Kinderanhänger,
wenn das Kind jünger als 8 Jahre ist und unter 22 kg wiegt.
• Befördern Sie ein Kind nur im Kindersitz oder Kinderanhänger,
wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind.
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