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Eu-Einbauerklärung; Sicherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung De; Pflichten Des Betreibers De - Abicor Binzel BRS-CC Einbauanleitung

Brennerreinigungsstation
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BRS-CC
1 Identifikation
Die Wartungsstation BRS-CC wird in der Industrie und im Gewerbe zur automatischen Reinigung des
Gasdüseninnenraumes von MIG/MAG Schweißbrennern eingesetzt. Die BRS-CC dient als
Präventivmaßnahme zur Verlängerung der Brennerstandzeiten und der Wartungsintervalle. Die
Rahmenkonstruktion besteht aus einem Aluminiumguss in dem die Pneumatikventile integriert sind. Diese
Einbauanleitung beschreibt nur die Wartungsstation BRS-CC. Die Wartungsstation BRS-CC darf nur mit
Original ABICOR BINZEL Ersatzteilen betrieben werden.
1.1 EU-Einbauerklärung
Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen der folgenden EU- Richtlinien:
• 2006/42/EG. Anh. II, 1B für unvollständige Maschinen
• 2004/108/EG EMV
• 2011/65/EU ROHS

2 Sicherheit

Beachten Sie das beiliegende Dokument Sicherheitshinweise.
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
• Das in dieser Anleitung beschriebene Gerät darf ausschließlich zu dem in der Anleitung beschriebenen
Zweck in der beschriebenen Art und Weise verwendet werden. Beachten Sie dabei die Betriebs-,
Wartungs- und lnstandhaltungsbedingungen.
• Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
• Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen zur Leistungssteigerung sind nicht zulässig.
2.2 Pflichten des Betreibers
• Halten Sie die Betriebsanleitung zum Nachschlagen am Gerät bereit und geben Sie die
Betriebsanleitung bei Weitergabe des Produktes mit.
• Inbetriebnahme, Bedienungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkräften durchgeführt werden.
Eine Fachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann
(In Deutschland siehe TRBS 1203).
• Halten Sie andere Personen vom Arbeitsbereich fern.
• Beachten Sie die Arbeitssicherheitsvorschriften des jeweiligen Landes.
• Sorgen Sie für eine gute Beleuchtung des Arbeitsbereiches und halten Sie den Arbeitsbereich
sauber.Beachten Sie insbesondere folgende Normen und Richtlinien:
• 89/391/EWG: Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und
des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
• 2009/104/EG: Richtlinie über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit
• 2004/108/EG: Richtlinie zur Harmonisierung der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische
Verträglichkeit
• Die unvollständige Maschine darf erst in den Betrieb genommen werden, wenn festgestellt wurde, dass
die Maschine, in die sie eingebaut werden soll, den Bestimmungen der Richtlinie
2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) entspricht, sofern diese Richtlinie bei dieser Maschine
anzuwenden ist. Der Betreiber hat ggf. weiterhin sicherzustellen, dass die Maschine der EG-Richtlinie
2004/108/EG (EMV) entspricht
• Arbeitsschutzregeln des jeweiligen Landes. Bsp. Deutschland: Arbeitsschutzgesetz und
Betriebssicherheitsverordnung
• Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zur Unfallverhütung
1 Identifikation
DE - 3

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