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Walk400h/Clickholter
12.

ENTSORGUNG

Gemäß Gesetzesdekret vom 14. März 2014 Nr. 49 "Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU über die Abfälle
aus elektrischen und elektronischen Geräten (WEEE)", gibt das Symbol des "durchgestrichenen
Müllcontainers'' auf der medizinischen Vorrichtung an, dass das Produkt am Ende seiner Lebensdauer
gesammelt und getrennt von den anderen Abfällen entsorgt werden muss. Der Benutzer muss sich daher,
wenn er das Gerät am Ende seiner Lebensdauer entsorgen muss, mit dem Vertreiber oder dem Hersteller in
Verbindung setzen.
Die angemessene Abfalltrennung für die nachfolgende Beförderung des stillgelegten Geräts zum Recycling,
zur Aufbereitung und zur umweltfreundlichen Entsorgung trägt dazu bei, mögliche negative Auswirkungen
auf die Umwelt und die Gesundheit zu vermeiden und fördert das Recycling der Materialien, aus denen das
Gerät besteht.
Die illegale Entsorgung seitens des Benutzers führt zur Anwendung von Verwaltungsstrafen, siehe
Gesetzesdekret 22/1997 (Artikel 50 und folgende der Gesetzesverordnung Nr. 22/1997).

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