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Walk200b
10.

ENTSORGUNG

10.
ENTSORGUNG
Gemäß der ital. Gesetzesverordnung Nr. 49 vom 14. März 2014, "Ausführung der Richtlinie 2012/19/EU über
elektrische und elektronische Altgeräten (RAEE)", gibt das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne" auf
dem Medizinprodukt an, dass das Produkt am Ende seiner Lebensdauer getrennt von den anderen Abfällen
gesammelt und entsorgt werden muss. Der Benutzer muss sich daher, wenn er das Gerät am Ende seiner
Lebensdauer entsorgen muss, mit dem Vertreiber oder dem Hersteller in Verbindung setzen.
Die angemessene Abfalltrennung für die nachfolgende Beförderung des stillgelegten Geräts zum Recycling,
zur Aufbereitung und zur umweltfreundlichen Entsorgung trägt dazu bei, mögliche negative Auswirkungen
auf die Umwelt und die Gesundheit zu vermeiden und fördert das Recycling der Materialien, aus denen das
Gerät besteht.
Die illegale Entsorgung von Seiten des Benutzers führt zu Verwaltungsstrafen, siehe ital. Gesetzesverordnung
Nr. 22/1997 (Art. 50 und folgende der ital. Gesetzesverordnung Nr. 22/1997).
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