"VI"- USV 800-3000 VA
Geräte, die ohne Zubehör eingeschickt werden, werden entsprechend ohne Zu-
behör ersetzt. Eine Geräterücksendung wird nur dann akzeptiert, wenn dies in
der Originalverpackung erfolgt.
Anfallende Wegekosten sind prinzipiell aus den Gewährleistungen ausgenom-
men.
Reparatur und/oder Austausch des Gerätes gehen generell zu Ihren Lasten.
Wir haften nicht für Schäden oder Folgeschäden, welche direkt, unabsichtlich
oder durch Nachlässigkeit entstanden sind.
Die EFFEKTA Regeltechnik GmbH gibt weder explizite noch implizite Gewähr-
leistungen in Bezug auf dieses Gerät und seine Qualität, Leistung, Verkäuflich-
keit, oder Eignung für einen bestimmten Zweck. In einigen Ländern ist der Aus-
schluss impliziter Gewährleistungen gesetzlich nicht zulässig. In diesem Falle ist
die Gültigkeit aller ausdrücklichen und impliziten Gewährleistungen auf die Ge-
währleistungsperiode beschränkt. Mit Ablauf dieser Periode verlieren sämtliche
Gewährleistungen ihre Gültigkeit. In einigen Ländern ist eine Begrenzung der
Gültigkeitsdauer impliziter Gewährleistungen gesetzlich nicht zulässig, so dass
obige Einschränkung nicht in Kraft tritt.
1.7
Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der EFFEKTA Regeltechnik GmbH oder ihrer
Mitarbeiter. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Wir
haften unter keinen Umständen für:
Auf keinen Fall ist die EFFEKTA Regeltechnik GmbH verantwortlich für jegliche
zufällige, indirekte, spezielle, Folge- oder andere Schäden jeglicher Art (ein-
schließlich ohne jede Begrenzung Schäden bezüglich Profitverlust, Geschäfts-
unterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen, oder jeglichen anderen
Einbußen), die durch die Verwendung des Gerätes oder in jeglicher Beziehung
mit dem Gerät, sei es basierend auf Vertrag, Schadensersatz, Nachlässigkeit,
strikte Haftpflicht, oder anderen Forderungen entstehen, auch wenn die EF-
FEKTA Regeltechnik GmbH im Voraus über die Möglichkeit solcher Schäden in-
formiert wurde. Dieser Ausschluss enthält auch jede Haftpflicht, die aus Forde-
rungen Dritter gegenüber dem Erstkäufer entstehen kann.
In einigen Ländern ist der Ausschluss oder die Begrenzung von Begleit- oder
Folgeschäden gesetzlich nicht zulässig, so dass die obige Erklärung nicht in
Kraft tritt.
MTX - Serie
–
von dritter Seite gegen Sie erhobene Forderungen aufgrund von Ver-
lusten oder Beschädigungen;
–
Verlust oder Beschädigung Ihrer Aufzeichnungen oder Daten oder
die Kosten der Wiederbeschaffung dieser Datenbestände;
–
ökonomische Folgeschäden (einschließlich verlorener Gewinne oder
Einsparungen) oder Begleitschäden, auch in dem Fall, dass wir über
die Möglichkeit solcher Schäden informiert worden sind;
Einführung
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