EINSCHALTEN DES ANTRIEBS
VOR UMSTELLUNG DES
MULCHERS IN
ARBEITSSTELLUNG IST
UNZULÄSSIG.
ARBEIT IN ANWESENHEIT
DER DRITTEN IM ABSTAND
VON WENIGER ALS 50 M
VERBOTEN.
Bearbeitung: Łukasz Łapiński
Technische Unterstützung: Dipl.-Ing. Artur Drożyner
Übersetzung: Emil Cywiński