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Vorschriften; Normen Und Richtlinien; Leistungsgröße Festlegen; Brennstoffe - Buderus HLG316-10 Installationsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Vorschriften

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Vorschriften
3.1

Normen und Richtlinien

Für die Installation und den Betrieb der Anlage:
▶ Nationale und örtliche Bestimmungen müssen erfüllt
werden.
Vor der Installation und der Benutzung des Heizeinsatzes:
▶ Technische Dokumente beachten.
▶ Bei der Installation und dem Betrieb der Ofenanlage auch folgende
Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung beachten (Beispiele):
Deutschland
• Heizeinsätze für feste Brennstoffe nach DIN EN 13229-WA,
Kategorie 1c
• Schornsteinbemessung nach DIN EN 13384-1, DIN EN 13384-2
• Technische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks
(TR-OL)
• DIN 18896 Feuerstätten für feste Brennstoffe - Technische Regeln
für die Installation
• Örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen
(z. B. Feuerungsverordnungen der Bundesländer)
Schweiz
• Heizeinsätze für feste Brennstoffe nach EN 13229-WA, Kategorie 1c
• Örtliche feuerpolizeilichen und baurechtlichen Vorschriften
• Luftreinhalteverordnung (LRV)
• Vorschriften der Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen
(VKF)
• Zuständige Landesbau- und Feuerungsverordnung
• Technische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks
(TR-OL)
• Örtlichen Bestimmungen über die Aufstellungsbedingungen
(z. B. Feuerungsverordnungen der Bundesländer)
Österreich
• Die Festbrennstoff-Heizeinsätze HLG316-10 und HLG416-12 sind
für den Betrieb bei Nennwärmeleistung und Teilleistung (5,2/
6,2 kW) bestimmt. Die Heizeinsätze dürfen nur mit einem Nachheiz-
kasten oder mit keramischen Zügen betrieben werden.
• Die Auslegung des Wärmespeichers erfolgt unter Verwendung des
Abgaswertetripels zur Schornsteinberechnung.
• Die örtlichen feuerpolizeilichen und baurechtlichen Vorschriften
• Die zuständige Landesbauordnung
• Technische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks
(TR-OL)
• Die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen
(z. B. Art. 15a B-VG, Feuerungsverordnungen der Bundesländer)
3.2
Leistungsgröße festlegen
Die richtige Größenwahl des Heizeinsatzes ist – unter Berücksichtigung
des gegebenen Wärmebedarfs – wesentlich für ein gutes Funktionieren
und den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage. Vor der Installation des
Heizeinsatzes ist deshalb eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
vom Anlagenersteller durchzuführen.
▶ Bei bestehenden Anlagen die Einhaltung der in dieser Installations-
anleitung gestellten Anforderungen zum Betrieb des Heizeinsatzes
prüfen.
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3.3

Brennstoffe

GEFAHR: Verbrennungsgefahr durch Verpuffung!
▶ Keine flüssigen Brennstoffe verwenden
(z. B. Benzin, Petroleum).
HINWEIS: Anlagen- und Umweltschäden durch
unzulässige Brennstoffe!
▶ Keine Kunststoffe, Haushaltsabfälle, chemisch
behandelten Holzreste, Altpapier, Hackgüter,
Rinden- und Spanplattenabfälle zur Feuerung
verwenden.
Das Verbrennen nicht zulässiger Brennstoffe ist in vielen
Ländern strafbar.
In Deutschland gilt dies als ein Verstoß gegen das
Bundes-Immissionsschutzgesetz.
In der Schweiz gilt dies als ein Verstoß gegen die
Luftreinhalteverordnung (LRV).
3.3.1
Zulässige Brennstoffe
Als Brennstoff für die Ofenanlage ist naturbelassenes, luftgetrocknetes
Scheitholz mit maximal 25 % Restfeuchte oder Holzbriketts zugelassen.
Die Verwendung anderer Brennstoffe ist nicht zulässig.
Wir empfehlen Buchenholz als besten Brennstoff.
Logaflame HLG316 | HLG416 – 6 720 810 005 (2014/07)

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Diese Anleitung auch für:

Hlg416-12

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