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Vorschriften; Normen Und Richtlinien; Brennstoffe Richtig Lagern; Zulässige Brennstoffe - Buderus KA316 Installationsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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3

Vorschriften

3.1

Normen und Richtlinien

Beachten Sie für die Installation und den Betrieb der An-
lage die landesspezifischen und örtlichen Normen und
Richtlinien!
Der Kaminheizeinsatz muss nach den geltenden Vorschriften ange-
schlossen werden. Vor der Installation und der Benutzung des Kamin-
heizeinsatzes die technischen Dokumente beachten!
Deutschland
• Kaminheizeinsätze für feste Brennstoffe nach DIN EN 13229/A1-W,
Kategorie 1c
• Schornsteinbemessung nach DIN EN 13384-1, DIN EN 13384-2
• Technische Regeln für die Trinkwasserinstallation
DIN 1988
• Sicherheitstechnische Ausrüstung von Wärmeerzeugungsanlagen
EN 12828
• VDE-Vorschriften
Österreich
• nach österreichischer Feuerungsanlagenverordnung § 15a B-VG
• Feuerstätte darf in Österreich nur in Nennlast betrieben werden.
Schweiz
• Luftreinhalteverordnung (LRV)
• Vorschriften der Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen
(VKF)
Beachten Sie beim Anschluss und dem Betrieb der Ofenanlage neben
den örtlichen feuerpolizeilichen und baurechtlichen Vorschriften (je-
weils nach dem neuesten Stand):
• die zuständige Landesbau- und Feuerungsverordnung,
• die technischen Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks,
• die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen, z. B.
Feuerungsverordnungen der Bundesländer.
3.2
Brennstoffe
3.2.1
Zulässige Brennstoffe
GEFAHR: Brandgefahr durch Zündflamme und Verpuf-
fung!
▶ Keine flüssigen Brennstoffe (z. B. Benzin, Petrole-
um) verwenden.
HINWEIS: Anlagenschaden- und Umweltschaden durch
unzulässige Brennstoffe!
▶ Keine Kunststoffe, Haushaltsabfälle, chemisch be-
handelte Holzreste, Altpapier, Hackschnitzel, Rin-
den- und Spanplattenabfälle zur Feuerung
verwenden.
Das Verbrennen nicht zulässiger Brennstoffe ist in
Deutschland ein Verstoß gegen das Bundes-Immissions-
schutzgesetz, in der Schweiz gegen die Luftreinhaltever-
ordnung (LRV).
Als Brennstoff für den Kaminofen sind naturbelassenes, luftgetrockne-
tes Scheitholz zugelassen.
Wir empfehlen Buchenholz als den besten Brennstoff.
Kaminheizeinsatz KA316 – 6 720 642 636 (2014/07)
Nicht zugelassen sind folgende Brennstoffe:
• behandeltes Holz
• Spanplatten
• Hackschnitzel
• Briketts
• Kohle
• Koks
Holzarten unterscheiden sich im Heizwert.
• Laubhölzer sind besonders gut als Brennholz geeignet. Sie brennen
langsam mit ruhiger Flamme ab und bilden eine lang anhaltende Glut.
• Nadelhölzer sind harzreich, brennen schneller ab und neigen stärker
zur Funkenbildung.
3.2.2

Brennstoffe richtig lagern

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fordert bei Scheit-
holz eine Restfeuchte unter 25 % bezogen auf das Tro-
cken- oder Darrgewicht des Brennstoffes. Das erreichen
Sie durch ca. zwei Jahre Lagerung in der nachfolgend be-
schriebenen Weise.
Weitere Informationen entnehmen Sie aus dem Kapitel
„Vorschriften für Brennstoffe" in der Bedienungsanlei-
tung.
Lagerung außerhalb von Gebäuden
▶ Scheitholz möglichst auf der Südseite eines Gebäudes, an einer vor
Niederschlag geschützten und belüfteten Stelle lagern.
▶ Scheitholz locker an einer Wand aufstapeln und mindestens an einer
Seite abstützen.
Bild 3
Brennstofflagerung außerhalb von Gebäuden
Lagerung innerhalb von Gebäuden
▶ Bei Lagerung innerhalb eines Gebäudes einen möglichst trockenen
und gut belüfteten Raum wählen.
Vorschriften
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