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Vorschriften Für Brennstoffe; Zulässige Brennstoffe; Brennstoffe Richtig Trocknen Und Lagern - Buderus KA316 Bedienungsanleitung

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Vorschriften für Brennstoffe
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Vorschriften für Brennstoffe
3.1
Zulässige Brennstoffe
HINWEIS: Anlagenschaden- und Umweltschaden durch
unzulässige Brennstoffe!
▶ Keine Kunststoffe, Haushaltsabfälle, chemisch be-
handelte Holzreste, Altpapier, Hackschnitzel, Rin-
den- und Spanplattenabfälle zur Feuerung
verwenden.
Das Verbrennen nicht zulässiger Brennstoffe ist in
Deutschland ein Verstoß gegen das Bundes-Immissions-
schutzgesetz, in der Schweiz gegen die Luftreinhaltever-
ordnung (LRV).
Als Brennstoff für den Kaminheizeinsatz sind naturbelassenes, luftge-
trocknetes Scheitholz (Restfeuchte maximal 25 %) zugelassen.
Wir empfehlen Buchenholz als den besten Brennstoff.
Nicht zugelassen sind folgende Brennstoffe:
• behandeltes Holz
• Spanplatten
• Hackschnitzel
• Briketts
• Kohle
• Koks
3.2

Brennstoffe richtig trocknen und lagern

Der im Holz enthaltene Anteil an Wasser wird bei der Verbrennung ver-
dampft. Die hierzu aufgewendete Energie geht für das Heizen verloren.
Frisch geschlagenes „grünes" Holz hat einen sehr hohen Wasseranteil
und somit nur circa die Hälfte des Heizwertes von trockenem Holz.
▶ Um eine saubere und gute Verbrennung zu erreichen, nur trockenes
und naturbelassenes Holz verwenden.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fordert bei Scheit-
holz eine Restfeuchte unter 25 % bezogen auf das Tro-
cken- oder Darrgewicht des Brennstoffes. Das erreichen
Sie durch ca. zwei Jahre Lagerung in der nachfolgend be-
schriebenen Weise.
Lagerung außerhalb von Gebäuden
▶ Scheitholz möglichst auf der Südseite eines Gebäudes, an einer vor
Niederschlag geschützten und belüfteten Stelle lagern.
▶ Scheitholz locker an einer Wand aufstapeln und mindestens an einer
Seite abstützen.
▶ Darauf achten, dass zwischen den einzelnen Holzstößen ein Spalt
vorhanden ist.
Mit der durchströmenden Luft wird die von der Holzoberfläche ent-
weichende Feuchtigkeit besser abtransportiert.
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Bild 2
Brennstofflagerung außerhalb von Gebäuden
Lagerung innerhalb von Gebäuden
Die Lagerung von frischem Holz in geschlossenen Räumen (z. B. Keller,
Garage) oder in Folien ohne genügend Luftaustausch verhindert die
Trocknung und führt zum Stocken und Schimmeln des Holzes.
▶ Scheitholz in einem möglichst trockenen und belüfteten Raum la-
gern.
Lagerungsdauer
Als Faustformel gilt:
• für Weichholz mindestens ein Jahr,
• für Hartholz mindestens zwei Jahre.
Wir empfehlen zwei bis drei Jahre Trocknung. Aufschluss über die tat-
sächliche Holzfeuchte geben Feuchtemessgeräte.
Verbrennung
Holz besteht hauptsächlich aus Zellulose, Lignin Harze, Fette und Öle
und verbrennt darum nicht direkt. Die Bestandteile von Holz werden bei
unterschiedlich hohen Temperaturen gasförmig und verbrennen bei ge-
nügend Sauerstoff. Wenn die benötigten Temperaturen für die Ausga-
sung und sauberen Verbrennung nicht erreicht wird, ist die Verbrennung
„gestört". Die unverbrannten Stoffe belasten die Umgebung und setzen
sich als Ablagerungen (Ruß, Teer) im Kaminheizeinsatz und im Abgas-
system fest. Das bedeutet zusätzlichen Reinigungsaufwand und kann zu
Anlagenschäden führen.
Darum ist für eine gute, rasche Verbrennung eine gute Ausgasung erfor-
derlich. Die Ausgasung ist nur an den „verletzten" Stellen des Holzes ge-
währleistet, was eine Spaltung des Holzes erforderlich macht.
Die Scheitgröße des Holzes ist ein weiterer Einflussfaktor zur optimalen
Holzfeuerung. Kleineres Stückholz besitzt im Verhältnis zur Masse eine
größere Oberfläche als unzerkleinertes Holz.
Holzarten unterscheiden sich im Heizwert:
• Laubhölzer sind besonders gut als Brennholz
geeignet. Sie brennen langsam mit ruhiger Flamme
ab und bilden eine lang anhaltende Glut.
• Nadelhölzer sind harzreich, brennen schneller ab
und neigen stärker zu Funkenbildung.
Kaminheizeinsatz KA316 – 6 720 642 635 (2014/07)

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