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Transport; Montage Und Installation; Aufstellbedingungen - Buderus HLG316-10 Installationsanleitung

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Transport

WARNUNG: Verletzungsgefahr durch Tragen schwerer
Lasten und unsachgemäßer Sicherung beim Transport!
▶ Persönliche Schutzausrüstung tragen
(z. B. Sicherheitsschuhe und Handschuhe).
▶ Heizeinsatz mit einer ausreichenden Anzahl von
Personen anheben und tragen.
▶ Geeignete Transportmittel verwenden (z. B. Sack-
karre mit Spanngurt oder Hubwagen).
▶ Heizeinsatz gegen Kippen und Herunterfallen
sichern.
Die integrierten Rollen dürfen nicht für den Transport
zum Aufstellort verwendet werden. Die Benutzung der
an der Rückseite befindlichen Rollen ist nur für die Ein-
bringung des Heizeinsatzes in die Heizkammer geeignet.
Der Heizeinsatz wird verpackt auf einer Palette geliefert. Wir empfehlen,
den Heizeinsatz verpackt zum Aufstellort zu transportieren.
Die Feuerraumauskleidung kann zum Transport entnommen werden.
▶ Gewicht und Abmessungen der Verpackungseinheit beachten.
▶ Eignung der Transportmittel und der Transportwege für einen
gefahrlosen Transport sicherstellen.
▶ Ausreichende Anzahl von Personen für den Transport zur Verfügung
stellen.
▶ Heizeinsatz mit einem Spanngurt am Transportmittel sichern.
▶ Sackkarre oder Hubwagen nur an der Rückseite des verpackten
Heizeinsatzes anstellen.
Dadurch wird die Gefahr einer Beschädigung empfindlicher Teile an
der Vorderseite des Heizeinsatzes vermieden (z. B. das Glas der
Feuerraumtür).
Logaflame HLG316 | HLG416 – 6 720 810 005 (2014/07)
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Montage und Installation

5.1

Aufstellbedingungen

Beachten Sie für die Installation und den Betrieb der
Ofenanlage die örtlichen und landesspezifischen
Normen und Richtlinien. Lassen Sie die Ofenanlage
durch die Genehmigungsbehörde abnehmen
(z. B. Bezirks-Schornsteinfegermeister).
Bevor der Heizeinsatz installiert werden kann, müssen die bauseitigen
Voraussetzungen erfüllt sein. Für die Einhaltung der Aufstellungs-
bedingungen sind der Betreiber und der ausführende Fachbetrieb
verantwortlich.
▶ Zugehörige Verordnungen einhalten (z. B. Feuerungsverordnung,
TR-OL).
Aufstellraum
• Der Aufstellraum muss für den gefahrlosen Betrieb geeignet sein.
• Eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr muss sichergestellt sein
(Verbrennungsluftbedarf (Tabelle 2, Seite 6).
Dazu sind bei Bedarf bauseitige Maßnahmen erforderlich
(z. B. Außenluftöffnung oder Verbrennungsluftrohr ins Freie).
Aufstellort
• Die Aufstellfläche muss ausreichend tragfähig sein.
• Die Aufstellfläche muss eben und waagerecht sein.
• Der Heizeinsatz darf nur auf einer nicht brennbaren Unterlage
aufgestellt werden.
Schornstein und Abgasanschluss
• Der Schornstein und der Abgasanschluss müssen den gültigen
Vorschriften entsprechen.
• Eine Schornsteinberechnung muss durchgeführt werden.
• Der notwendige Förderdruck muss eingehalten werden.
Bei höherem Förderdruck steigen die Leistung und
die Emissionen. Dadurch wird die Ofenanlage stärker
belastet und kann beschädigt werden.
Der rechnerische Nachweis für die Eignung des Schornsteins ist vom
Anlagenersteller zu erbringen.
HINWEIS: Anlagenschaden durch Unterschreiten des
Mindestförderdrucks bei Nennwärmeleistung!
▶ Sicherstellen, dass der Schornstein und der Abgas-
anschluss den gültigen Vorschriften entsprechen
( Kapitel 3.1, Seite 8).
▶ Rücksprache mit der zuständigen Genehmigungs-
behörde halten (z. B. Bezirks-Schornsteinfeger-
meister).
▶ Einhaltung des notwendigen Förderdrucks prüfen.
Die Dichtheit sämtlicher Anschlüsse und Verbindungen
zwischen Heizeinsatz und Schornstein muss aus
Sicherheitsgründen gewährleistet sein.
Anschlüsse und Verbindungen zum Schornstein auf
kürzestem Weg und mit Steigung verbinden.
Transport
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Diese Anleitung auch für:

Hlg416-12

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