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Fahrbetrieb
Deaktivierung/Aktivierung
Das System wird bei jedem Einschalten der
Zündung automatisch aktiviert.
OFF
► Drücken Sie diese Taste, um das System zu
deaktivieren.
Die Deaktivierung wird durch das
Aufleuchten der Kontrollleuchte auf der
Taste und auf dem Kombiinstrument bestätigt.
Die Reaktivierung erfolgt durch erneutes
Drücken. Die Kontrollleuchte auf der Taste und
auf dem Kombiinstrument erlischen.

Erkennung

Wenn eine Abweichung von der
Fahrtrichtung festgestellt wird, blinkt diese
Warnleuchte im Kombiinstrument in Verbindung
mit einem akustischen Signal.
Beim Betätigen des Blinkers und noch etwa
20 Sekunden nach dem Ausschalten des
Blinkers wird kein Alarm ausgelöst.
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Funktionsstörung
Bei einer Funktionsstörung
leuchtet diese Kontrollleuchte auf
dem Kombiinstrument in Verbindung mit der
Anzeige einer Meldung und einem akustischen
Signal auf.
Wenden Sie sich an einen Vertreter des
CITROËN-Händlernetzes oder an eine
qualifizierte Fachwerkstatt.
Toter-Winkel-Assistent
Schlagen Sie in den allgemeinen Hinweisen
zu Fahrassistenzsystemen und Einparkhilfen
nach.
Dieses System beinhaltet Sensoren an den
Seiten der Stoßfänger und warnt den Fahrer,
wenn sich ein herannahendes Fahrzeug (PKW,
LKW, Motorrad) im toten Winkel (Bereich
außerhalb des Sichtfeldes des Fahrers) seines
Fahrzeugs befindet, sobald dies eine mögliche
Gefahr darstellt.
Die Warnung erfolgt über eine konstant
aufleuchtende Kontrollleuchte im Außenspiegel
auf der betroffenen Seite:
– umgehend, wenn das eigene Fahrzeug
überholt wird;
– nach ca. einer Sekunde, wenn man ein
Fahrzeug langsam überholt.
Aktivierung / Deaktivierung
Wird über das Fahrbeleuchtung /
Fahrzeug Touchscreen-Menü eingestellt.
Beim Starten des Fahrzeugs leuchtet die
Warnleuchte in jedem Außenspiegel auf, um
anzuzeigen, dass das System aktiviert ist.
Der Systemzustand bleibt beim Ausschalten der
Zündung gespeichert.
Das System wird beim Abschleppen mit
einer von CITROËN zugelassenen
Abschleppvorrichtung automatisch deaktiviert.
Funktionsbedingungen
– Alle Fahrzeuge fahren in derselben Richtung
und auf angrenzenden Fahrspuren.
– Die Fahrzeuggeschwindigkeit beträgt
zwischen 12 und 140 km/h.

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