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Haftungsbeschränkung - SRAM Zipp 77/177 Wartungsanleitung

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GEWÄHRLEISTUNG DER SRAM® LLC
DIESE GEWÄHRLEISTUNG RÄUMT IHNEN BESTIMMTE RECHTE GEGENÜBER SRAM, LLC. EIN. JE NACH IHREM WOHNLAND
VERFÜGEN SIE JEDOCH MÖGLICHERWEISE ÜBER WEITERE RECHTE. DIESE GEWÄHRLEISTUNG HAT KEINEN EINFLUSS AUF IHRE
GESETZLICHEN RECHTE. DIE GEWÄHRLEISTUNG IST IN DEM UMFANG, IN DEM SIE VON DER LOKALEN GESETZGEBUNG ABWEICHT, IN
ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER GELTENDEN GESETZGEBUNG ZU BRINGEN. DEN VOLLEN UMFANG IHRER RECHTE ENTNEHMEN SIE BITTE
DER GESETZGEBUNG IHRES WOHNLANDES.
GEWÄHRLEISTUNGSUMFANG
Sofern in diesem Dokument nicht anders dargelegt, garantiert SRAM, dass seine Fahrradkomponenten für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem
Erstkaufdatum frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind.
SRAM garantiert, dass alle Zipp MOTO-Laufräder und Felgen über die gesamte Lebensdauer frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind.
SRAM garantiert, dass alle nicht-elektronischen Fahrkomponenten der Marke Zipp ab dem Modelljahr 2021 über die gesamte Lebensdauer frei von
Herstellungs- und Materialfehlern sind.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese Gewährleistung kann nur vom Erstkäufer in Anspruch genommen werden und ist nicht übertragbar. Ansprüche aus dieser Gewährleistung
sind über den Händler, bei dem das Fahrrad oder die SRAM-Komponente erworben wurde, oder eine autorisierte SRAM-Servicewerkstatt geltend zu
machen. Der Kaufbeleg muss im Original vorgelegt werden. Alle Gewährleistungsansprüche gegenüber SRAM werden von einer autorisierten SRAM-
Servicewerkstatt überprüft, die das Produkt nach Anerkenntnis der Forderung im Ermessen von SRAM repariert oder ersetzt oder den Kaufpreis
des Produkts erstattet. Soweit im Rahmen der örtlichen Gesetzgebung zulässig, müssen Ansprüche aus dieser Gewährleistung innerhalb des
Gewährleistungszeitraums und innerhalb eines (1) Jahres nach Auftreten des Anspruchsfalls geltend gemacht werden.
KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN
SOFERN IN DIESEM DOKUMENT NICHT ANDERS DARGELEGT UND IM RAHMEN DER ÖRTLICHEN GESETZGEBUNG ZULÄSSIG, ÜBERNIMMT
SRAM KEINE ANDEREN GARANTIEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN UND TRIFFT KEINE ZUSICHERUNGEN JEGLICHER ART (AUSDRÜCKLICH ODER
KONKLUDENT) UND SCHLIESST JEGLICHE HAFTUNG (EINSCHLIESSLICH JEGLICHER KONKLUDENTEN GARANTIE FÜR ANGEMESSENE SORGFALT,
HANDELBARKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK) HIERMIT AUS.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
SOFERN IN DIESEM DOKUMENT NICHT ANDERS DARGELEGT UND IM RAHMEN DER ÖRTLICHEN GESETZGEBUNG ZULÄSSIG, SCHLIESSEN
SRAM UND SEINE LIEFERANTEN JEGLICHE HAFTUNG FÜR DIREKTE, INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN AUS. IN EINIGEN
LÄNDERN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN NICHT STATTHAFT,
SODASS DIE OBIGEN BESCHRÄNKUNGEN FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN.
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
Die Garantie gilt nicht für Produkte, die nicht fachgerecht bzw. nicht gemäß der entsprechenden SRAM-Bedienungsanleitung montiert, eingestellt
und/oder gewartet wurden. Die SRAM-Bedienungsanleitungen finden Sie im Internet unter sram.com/service.
Diese Garantie gilt nicht bei Schäden am Produkt infolge von Unfällen, Stürzen oder missbräuchlicher Nutzung, Nichtbeachtung der
Herstellerangaben oder sonstigen Umständen, unter denen das Produkt nicht bestimmungsgemäßen Belastungen oder Kräften ausgesetzt wurde.
Diese Garantie gilt nicht, wenn das Produkt modifiziert wurde, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Versuch, elektronische und zugehörige
Komponenten zu öffnen oder zu reparieren, einschließlich Motoren, Steuerungen, Batterien, Kabelbäume, Schalter und Ladegeräte.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt ebenfalls, wenn die Seriennummer bzw. der Herstellungscode verändert, unkenntlich gemacht oder entfernt
wurde.
SRAM-Komponenten sind ausschließlich für die Verwendung an Fahrrädern ausgelegt, die mit Pedalkraft oder Pedalkraftunterstützung (e-Bikes/
Pedelecs) angetrieben werden.
Ungeachtet anderslautender Angaben in diesem Dokument gilt die Garantie für die Batterien und das Ladegerät nicht für Schäden durch
Stromspitzen, Verwendung von ungeeigneten Ladegeräten, mangelhafte Wartung oder jeglichen anderen unsachgemäßen Gebrauch.
Schäden infolge der Verwendung von Teilen anderer Hersteller oder Teilen, die nicht mit SRAM-Komponenten kompatibel oder nicht für die
Verwendung mit SRAM-Komponenten geeignet sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Diese Garantie deckt keine Schäden, die infolge gewerblicher Nutzung (Vermietung) entstehen.
VERSCHLEISS
Normaler Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Schäden an Verschleißteilen können infolge des sachgemäßen Gebrauchs, der
Nichteinhaltung von Wartungsempfehlungen von SRAM und/oder von Fahren unter anderen als den empfohlenen Bedingungen entstehen.
Als verschleißteile gelten:
• Aerolenker-Polster
• Luftschließende O-Ringe
• Batterien
• Lager
• Federanschlagdämpfer
• Bremsbeläge
• Buchsen
• Kassetten
ZIPP AUFSCHLAGSCHADEN-ERSATZPOLICE
Produkt der Marke Zipp ab Modelljahr 2021 sind durch eine lebenslange Aufschlagschaden-Ersatzpolice gedeckt. Diese Police kann verwendet
werden, um im Falle eines Aufschlagschadens, der beim Fahren des Fahrrads entstanden und nicht durch die Garantie abgedeckt ist, Ersatz für ein
beschädigtes Produkt zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter www.zipp.com/support.
• Ketten
• Korrosion
• Bremsscheiben
• Staubdichtungen
• Freilaufnaben, Antriebskörper,
Sperrklinken
• Schaumstoffringe, Gleitringe
• Lenkergriffe
• Spannrollen
• Befestigungsteile und
Hauptdichtungen von
Hinterbaudämpfern
• Bewegliche Teile aus Gummi
• Schalt- und Bremszüge
(Innen- und Außenzüge)
• Schaltgriffe
• Speichen
• Kettenräder
• Überdrehte Gewinde/
Schrauben (Aluminium, Titan,
Magnesium oder Stahl)
• Reifen
• Werkzeug
• Antriebszahnräder
• Obere Gabelrohre (Standrohre)
• Bremsflanken der Felgen

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Diese Anleitung auch für:

Zipp 76/176

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