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SaMASZ PG 150 Betriebsanleitung Seite 13

Anpassungsfähig für eine zusammenarbeit mit den auslegearmenen: kwt, camel, fisher
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7. Verbote
Während der Benutzung müssen folgende Verbote beachtet werden:
Keine Verstopfungsbeseitigungen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten bei laufenden Gerät
durchführen.
Reihenfolge der Wartungsarbeiten (in Betriebsanleitung beschrieben) nicht ändern.
Niemals mit defekten Astscheren oder bei beschädigten Schutzabdeckungen arbeiten.
Niemals Hände und Füße zum laufenden Gerät annähern.
Während Reparatur- oder Wartungsarbeiten immer den Anweisungen von der Betriebsanleitung
folgen. Diese Tätigkeiten sollen beim ausgeschalteten Antrieb durchgeführt wurden,.
Vor Arbeitsbeginn sich auf den Arbeitsprozess konzentrieren.
Niemals die Maschine unter Einfluss von Alkohol, Drogen, oder starken Medikamenten
benutzen,.
Arbeitskleidung soll weder zu eng noch zu lose sein. Lose Kleidungsteile können durch,
rotierende Teile der Maschine hineingezogen wurden.
Das Gerät darf von Kinder und Behinderten nicht benutzt werden.
Bei der Einschätzung des Restrisikos wird die Maschine als eine Maschine behandelt, die bis
zum Beginn der Produktion nach dem geltenden Stand der Technik entworfen und hergestellt
wurde.
ACHTUNG
Selbst bei Einhaltung aller genannten Richtlinien und Verbote, besteht die
Gefahr eines Restrisikos.
8. Bewertung des verkümmerten Risikos
Bei Beachtung folgender Empfehlungen:
aufmerksames Lesen der Bedienungsanleitung,
es ist verboten, sich auf der Maschine während der Arbeit und Beförderungen zu befinden,
es ist verboten, sich im Bereich des Maschine zu befinden,
Regulierung, Konservierung und Schmierung des Gerätes, falls des abgestellten Motors,
Durchführung der Reparatur der Maschine nur von Personen, die dazu geschult werden,
Bedienung der Maschine von Personen, die sich mit der Bedienungsanleitung bekanntgemacht
haben,
Falls Sicherung des Gerätes vor dem Zugang der Kinder und der Außenstehenden kann die
Restgefahr bei Anwendung des Mähers bis Minimum beschränkt werden.
Wenn die Vermeidung oder Beseitigung des Berufsrisikos, das durch Lärm
entsteht, mittels Massenschutzmittel unmöglich ist, soll der Arbeitsgeber
(Landwirt):
1) persönliche Lärmschutzmittel zur Verfügung stellen, wenn die Lärmwerte
2) persönliche Lärmschutzmittel zur Verfügung stellen und ihren Gebrauch
Betriebsanleitung
:
am Arbeitsplatz 80 dB überschreiten.
kontrollieren, wenn die Lärmwerte am Arbeitsplatz 85 dB überschreiten.
PG 150 (F), PG 200 (F)
PG 150L (F), PG 200L (F)
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